Eine KVG-Kündigung muss nicht lang sein, aber vollständig und rechtzeitig eingehen. Ein unvollständiges oder verspätetes Schreiben kann abgelehnt werden und Ihren Wechsel um ein Jahr verzögern.
Die unverzichtbaren Angaben
Ihre Daten und Versichertennummer
Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und die Versichertennummer von Ihrer Karte. So sind Verwechslungen ausgeschlossen.
Kündigungserklärung und Wirkungsdatum
Erklären Sie klar, dass Sie die Grundversicherung per 1. Januar des Folgejahres kündigen. Nennen Sie die Kasse und gegebenenfalls den Grund (Prämienerhöhung), falls Sie ein ausserordentliches Recht geltend machen.
Datum, Ort und Unterschrift
Das Schreiben muss datiert, mit Ort versehen und von der versicherten Person (oder dem gesetzlichen Vertreter) unterschrieben sein.
Der massgebende Versand
Senden Sie an die offizielle Kündigungsadresse Ihrer Kasse — verfügbar auf unseren Kassenseiten aus der Datenbank. Bevorzugen Sie das Einschreiben: Der Zustellnachweis ist entscheidend, denn massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht das Versanddatum.
Bewahren Sie eine Kopie und den Versandbeleg bis zur Bestätigung der Kündigung auf.
Häufige Fehler vermeiden
Zu spät senden (Eingang nach Ende November), Versichertennummer vergessen, nicht unterschreiben oder kündigen ohne lückenlose Deckung ab 1. Januar. Jeder dieser Fehler kann die Kündigung ungültig machen.
Häufige Fragen
Muss ein KVG-Kündigungsschreiben unterschrieben sein?
Ja, es muss datiert und von der versicherten Person oder dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein.
Muss man eingeschrieben senden?
Sehr empfohlen: Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, das Einschreiben liefert den Nachweis.