KVG-Kassenwechsel
Sie wechseln den Grundversicherer auf den 1. Januar: Hier sind Fristen und Brief.
Der Kassenwechsel in der Grundversicherung ist frei und gesetzlich garantiert. Keine Kasse darf Ihre Aufnahme in die Grundversicherung verweigern, unabhängig vom Gesundheitszustand.
- 1Kündigen Sie Ihre aktuelle Kasse vor dem 30. November per Einschreiben.
- 2Versichern Sie sich bei der neuen Kasse auf den 1. Januar — eine Lücke ist unzulässig (Versicherungspflicht).
- 3Bewahren Sie den Einschreibe-Nachweis auf: Er gilt als Eingangsdatum.