Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 24. September 2025 · 3 Min. Lesezeit
Jeden Herbst ist die Bekanntgabe der Krankenkassenprämien ein zentraler Moment für die Versicherten in der Schweiz. Die Prämien 2026 der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden bundesrechtlich genehmigt und anschliessend von jeder Kasse individuell mitgeteilt. Wer diesen Kalender kennt, handelt rechtzeitig.
Ein bundesrechtlich geregelter Kalender
Die Prämien der Grundversicherung müssen vor ihrer Anwendung von der eidgenössischen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Nach der Genehmigung werden sie im Herbst, in der Regel gegen Ende September, auf dem offiziellen Prämienportal veröffentlicht. Anschliessend erhält jede versicherte Person per Brief der Kasse den sie betreffenden Betrag fürs Folgejahr.
Diese individuelle Mitteilung ist wichtig: Sie löst gegebenenfalls das ausserordentliche Kündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung aus.
Was die Mitteilung Ihrer Kasse enthält
Die neue Monatsprämie
Der Brief nennt Ihre Prämie 2026 für das gewählte Modell und die Franchise in Ihrer Prämienregion. Dieser Betrag ist mit den Angeboten anderer zugelassener Kassen zu vergleichen.
Modell und Franchise
Die Mitteilung erinnert an Ihr Modell (Standard, Hausarzt, HMO, Telmed) und Ihre Franchise. Beide zu ändern ist einer der einfachsten Hebel zur Anpassung der Prämie.
Vor dem Stichtag reagieren
Zwischen der Mitteilung und Ende November bleiben einige Wochen, um zu vergleichen und bei Bedarf auf den 1. Januar die Kasse zu wechseln. Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat auf Jahresende: Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der Kasse eingehen.
Prüfen Sie die realen Prämien Ihres Kantons, vergleichen Sie die Kassen und bereiten Sie Ihr Schreiben früh genug für den eingeschriebenen Versand vor.
Häufige Fragen
Wann werden die KVG-Prämien 2026 bekannt gegeben?
Sie werden bundesrechtlich genehmigt, im Herbst veröffentlicht und dann von jeder Kasse individuell mitgeteilt.
Was tun nach Erhalt der neuen Prämie?
Vergleichen Sie sie mit den realen Prämien Ihres Kantons und senden Sie bei einem Wechsel die Kündigung eingeschrieben vor Ende November.