Fristen & Termine der KVG-Kündigung
Die Grundversicherung wird auf den 31. Dezember gekündigt, mit Wirkung ab 1. Januar. Der Brief muss spätestens am 30. November bei der Kasse eintreffen.
Gesetzlicher Terminplan
Prämienankündigung
Die Kassen teilen die neuen Prämien mit (in der Regel Ende Oktober).
Rechtsgrundlage
KVG Art. 7: Die versicherte Person kann den Versicherer unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Semesters wechseln (Standardmodell) und auf das Ende des Kalenderjahres, sofern sie die ordentliche Franchise und das Standardmodell gewählt hat; die Kündigung muss spätestens am letzten Werktag des Novembers beim Versicherer eintreffen.
Häufige Fragen — KVG-Kündigung
Bis wann muss ich meine Grundversicherung kündigen?
Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss Ihr Kündigungsbrief spätestens am 30. November bei Ihrer Kasse eintreffen. Senden Sie ihn per Einschreiben als Nachweis.
Kann meine Kasse die Kündigung verweigern?
Nein, sofern Sie die Frist einhalten und ab 1. Januar anderweitig versichert sind. Eine KVG-konforme Kündigung darf nicht abgelehnt werden.
Darf ich nach der Kündigung ohne Grundversicherung bleiben?
Nein. Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie müssen sich auf den 1. Januar bei einer neuen Kasse versichern.
Kann ich bei Prämienrückständen kündigen?
Bei Rückständen kann sich die Kasse dem Wechsel bis zur vollständigen Zahlung widersetzen. Begleichen Sie offene Beträge vor der Kündigung.
Gelten für den Franchisewechsel dieselben Fristen?
Ja: Der Antrag auf Franchisewechsel muss vor Ende November bei der Kasse eintreffen, mit Wirkung ab 1. Januar.
Offizielle Quellen
Überprüfbare Informationen aus offiziellen Schweizer Quellen: