Häufige Fragen — KVG-Kündigung
Antworten auf häufige Fragen zur Kündigung der Grundversicherung.
- Bis wann muss ich meine Grundversicherung kündigen?
- Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss Ihr Kündigungsbrief spätestens am 30. November bei Ihrer Kasse eintreffen. Senden Sie ihn per Einschreiben als Nachweis.
- Kann meine Kasse die Kündigung verweigern?
- Nein, sofern Sie die Frist einhalten und ab 1. Januar anderweitig versichert sind. Eine KVG-konforme Kündigung darf nicht abgelehnt werden.
- Darf ich nach der Kündigung ohne Grundversicherung bleiben?
- Nein. Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie müssen sich auf den 1. Januar bei einer neuen Kasse versichern.
- Kann ich bei Prämienrückständen kündigen?
- Bei Rückständen kann sich die Kasse dem Wechsel bis zur vollständigen Zahlung widersetzen. Begleichen Sie offene Beträge vor der Kündigung.
- Gelten für den Franchisewechsel dieselben Fristen?
- Ja: Der Antrag auf Franchisewechsel muss vor Ende November bei der Kasse eintreffen, mit Wirkung ab 1. Januar.