Jeden Herbst kündigen die Krankenkassen die Prämien des Folgejahres an. Die Ankündigung der Prämien 2026 markiert den Beginn der Phase, in der Sie entscheiden, ob Sie bleiben oder wechseln. Diese Seite fasst Kalender, Lesart der offiziellen Mitteilung und Ihre Frist zusammen.
Wann die Prämien 2026 kommen
Die Prämien des Folgejahres werden zuerst vom BAG genehmigt, dann veröffentlicht und den Versicherten individuell mitgeteilt. Die Mitteilung erreicht Sie in der Regel ab Ende September / Oktober, per Post oder über das Kundenkonto.
Die offizielle Veröffentlichung erfolgt auf priminfo.admin.ch. Unsere Seiten nach Kanton übernehmen diese Daten: Kein Betrag ist erfunden.
Die Mitteilung Ihrer Kasse lesen
Die Mitteilung nennt Ihre neue Monatsprämie für das gewählte Modell und die gewählte Franchise. Prüfen Sie vor dem Vergleich, dass Franchise und Modell Ihrem aktuellen Vertrag entsprechen.
Vergleichen vor dem Entscheid
Ist Ihre neue Prämie bekannt, vergleichen Sie sie mit den anderen Kassen Ihres Kantons bei identischen Leistungen. Nur so wissen Sie, ob Bleiben mehr kostet als nötig.
Die Frist zum Handeln
Wollen Sie auf den 1. Januar wechseln, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrer aktuellen Kasse eintreffen. Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat für die Grundversicherung im Standardmodell.
Planen Sie den Versand voraus: Ein eingeschriebener Brief, einige Tage vor der Frist aufgegeben, schützt Sie bei Streit über das Eingangsdatum.
Prämie 2026 zu hoch?
Bereiten Sie Ihre gültige Kündigung vor dem 30. November vor.
Kündigung vorbereitenHäufige Fragen
An welchem genauen Datum werden die Prämien 2026 angekündigt?
Es gibt kein einheitliches Datum: Das BAG veröffentlicht im Herbst, jede Kasse teilt danach individuell mit, in der Regel ab Ende September / Oktober.
Muss ich auf die Mitteilung warten, um zu vergleichen?
Sie können vergleichen, sobald die offiziellen Prämien auf priminfo.admin.ch veröffentlicht sind, ohne Ihren persönlichen Brief abzuwarten.
Ändert eine angekündigte Erhöhung die Frist?
Nein, für die Grundversicherung bleibt die Frist der 30. November für eine Wirkung auf den 1. Januar.
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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7