Ein KVG-Kündigungsschreiben muss einige genaue Angaben enthalten, um gültig zu sein und fristgerecht anzukommen. Diese Seite beschreibt den Aufbau eines gültigen Briefs und führt Sie zu unserem Generator, der das unterschriftsbereite Schreiben erstellt.
Die unverzichtbaren Angaben
Ihr Brief muss Name, Vorname, Adresse und Versichertennummer, die Bezeichnung Ihrer aktuellen Kasse, den Betreff (Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG) und das gewünschte Wirkungsdatum (auf den 1. Januar) enthalten. Datieren und unterschreiben Sie.
Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Sie belegt, dass Ihre Kasse den Schritt registriert hat.
Die Frist 30. November einhalten
Für die Grundversicherung im Standardmodell muss die Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrer Kasse eintreffen, für eine Wirkung auf den 1. Januar. Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat.
Versandnachweis
Senden Sie eingeschrieben: Die Quittung belegt das Versanddatum und schützt im Streitfall um den Eingang, Voraussetzung für den Wechsel auf den 1. Januar.
Das Schreiben automatisch erstellen
Statt alles selbst zu verfassen, nutzen Sie unseren Generator: Er füllt die Angaben vor, integriert die Kündigungsadresse Ihrer Kasse, sofern bekannt, und erstellt einen gültigen Brief zum Drucken und Unterschreiben.
Prüfen Sie danach die genaue Adresse Ihrer Kasse in unserem Verzeichnis vor dem Versand.
Erstellen Sie jetzt Ihr Schreiben
Gültiges KVG-Kündigungsschreiben, druck- und unterschriftsbereit.
Schreiben erstellenHäufige Fragen
Welche Angaben sind im Brief obligatorisch?
Ihre Kontaktdaten, Versichertennummer, Bezeichnung der Kasse, Betreff (KVG-Kündigung), Wirkungsdatum auf den 1. Januar, das Tagesdatum und Ihre Unterschrift.
Muss der Brief eingeschrieben gesendet werden?
Keine strikte gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlen: Das Einschreiben belegt Versand- und fristgerechtes Eingangsdatum.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Bevorzugen Sie das unterschriebene Schreiben per Post. Manche Kassen akzeptieren digitale Kanäle, doch das Einschreiben bleibt der sicherste Weg.
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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7