Zum Hauptinhalt springen
KVG-KündigungLAMal · Suisse

Neugeborenes und KVG: Anmeldung innerhalb 3 Monate, Rückwirkung, Wahl

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 25. August 2026 · 3 Min. Lesezeit

Neugeborenes und KVG: Anmeldung innerhalb 3 Monate, Rückwirkung, Wahl
Foto © Auteur inconnu (Wikimedia Commons) · Public domain · Wikimedia Commons

Ab Geburt unterliegt ein Kind der KVG-Versicherungspflicht (KVG Art. 3). Die Eltern haben drei Monate Zeit, das Kind bei der Kasse ihrer Wahl anzumelden. Bei Anmeldung innerhalb dieser Frist gilt die Deckung rückwirkend ab Geburt — auch für allfällige Neonatologie-Aufenthalte.

Die 3-Monats-Frist und Rückwirkung

Nach der Geburt haben Sie drei Monate Zeit, Ihr Neugeborenes bei der KVG anzumelden. Bei Anmeldung innerhalb der Frist gilt die Deckung rückwirkend ab Geburt. Allfällige Neonatologie-, Intensivpflege- oder Langaufenthalte sind gedeckt.

Bei Überschreitung der drei Monate darf die Kasse das Kind nicht ablehnen, aber es besteht keine Rückwirkung mehr. Ungedeckte Zeiträume bleiben definitiv unversichert.

Neugeborenes und KVG: Anmeldung innerhalb 3 Monate, Rückwirkung, Wahl

Kasse des Neugeborenen wählen

Sie können für Ihr Kind jede KVG-Kasse wählen — unabhängig von der Kasse der Eltern. Vergleichen Sie Kinderprämien in Ihrer Region. Die Differenz zwischen günstigster und teuerster Kasse kann 50–100 CHF/Monat betragen.

Franchise des Neugeborenen wählen

Für Neugeborene: Franchise 0 bis 600 CHF. Franchise 0 CHF: maximaler Eigenanteil 350 CHF/Jahr — oft die sicherste Wahl im ersten Jahr. Neugeborene können unvorhergesehene Kosten verursachen.

Die Kindfranchise kann jährlich per 1. Januar geändert werden (Frist Ende November). Wählen Sie Franchise 0 für das erste Jahr und passen Sie bei Bedarf an.

Modell des Neugeborenen wählen

Das Hausarztmodell mit Kinderarzt als Gatekeeper ist für Kinder oft ideal. Der Kinderarzt koordiniert Behandlungen und überweist zu Spezialisten.

Das Standardmodell bietet mehr Flexibilität, ist aber teurer. Wenn Sie noch keinen Kinderarzt haben, kann das Standardmodell zunächst sinnvoll sein.

VVG für das Neugeborene

Wollen Sie eine VVG-Spitalzusatzversicherung für Ihr Kind, schliessen Sie in den ersten Wochen ab — manche Versicherer nehmen Neugeborene ohne Vorbehalt auf, wenn der Antrag sehr früh gestellt wird.

Nach dieser kurzen Frist kann ein Gesundheitsfragebogen verlangt werden. Bei Neonatologie-Aufenthalt: prüfen Sie Aufnahmebedingungen sorgfältig.

Häufige Fragen

Mein Baby war nach der Geburt hospitalisiert — ist es gedeckt, wenn ich es innerhalb von 3 Monaten anmelde?

Ja. Bei Anmeldung innerhalb von 3 Monaten gilt die Deckung rückwirkend ab Geburt — auch für den Neonatologie-Aufenthalt.

Kann ich für mein Kind eine andere Kasse als die Eltern wählen?

Ja, vollständig unabhängig. Vergleichen Sie Kinderprämien in Ihrer Region.

Ist die KVG-Prämie für ein Neugeborenes hoch?

Nein. Kinderprämien sind deutlich tiefer als Erwachsenenprämien — je nach Kanton, Region und Kasse üblicherweise zwischen 80 und 180 CHF/Monat.

Verwandte Seiten und Tools

Ebenfalls lesenswert