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Die Schweiz verlassen: KVG-Versicherung kündigen

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 29. Dezember 2026 · 3 Min. Lesezeit

Die Schweiz verlassen: KVG-Versicherung kündigen
Foto © Auteur inconnu (Wikimedia Commons) · CC BY-SA 3.0 at · Wikimedia Commons

Endgültiger Wegzug aus der Schweiz beendet die KVG-Versicherungspflicht. Diese Kündigung muss korrekt durchgeführt werden — um unnötige Prämien zu vermeiden und im Übergang nicht unterversichert zu sein.

Wann endet die KVG-Versicherungspflicht beim Wegzug?

Die Versicherungspflicht endet am Datum, an dem Sie nicht mehr in der Schweiz wohnen — also am offiziellen Abreisedatum (Abmeldung bei der Gemeinde). Ihre KVG-Deckung endet am selben Tag.

Ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland (Reise, längerer Auslandaufenthalt) beendet die KVG-Pflicht nicht — solange Sie in der Schweiz domiziliert bleiben, geht die Pflicht weiter.

Die Schweiz verlassen: KVG-Versicherung kündigen

Kündigungsverfahren bei Wegzug

Schritte: (1) Gemeinde über Wegzug informieren und Abmeldebestätigung erhalten. (2) Eingeschriebener Brief an Ihre Kasse mit: Abreisedatum, neue Auslandsadresse, Beilage eines Nachweises (Gemeindeausdruck, Abmeldebestätigung).

Meldefrist: innerhalb von 30 Tagen nach Abreise. Nach Ablauf der Frist ist die Kündigung weiter möglich, aber die Kasse kann die Rückerstattung der nach dem Wegzug bezahlten Prämien ablehnen.

Rückerstattung der nach dem Wegzug bezahlten Prämien

Nach dem offiziellen Abreisedatum bezahlte Prämien müssen anteilig zurückerstattet werden. Beispiel: Abreise am 15. März — 16/31 der März-Prämie werden zurückerstattet.

Bei Vorauszahlung mehrerer Monate: anteilige Rückerstattung durch die Kasse. Kontoauszug und Kassenbestätigung aufbewahren.

Umzug in ein EU/EFTA-Land

Bei Umzug in ein EU/EFTA-Land gelten europäische Sozialkoordinierungsverordnungen. In den meisten Fällen werden Sie dem Gesundheitssystem Ihres Wohnsitzlandes angegliedert und müssen sich nicht mehr in der Schweiz versichern.

Ausnahmen für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in der EU/EFTA wohnen: Opt-out-Recht möglich. Regeln variieren je nach Beschäftigungssituation.

Krankenversicherung im Aufnahmeland organisieren

Vor dem Abgang: Informieren Sie sich über das Gesundheitssystem im Aufnahmeland. Für Expatriates ausserhalb EU/EFTA: eine internationale Krankenversicherung (Expatriatenversicherung) ist oft die praktischste Lösung.

Ihre Schweizer KVG deckt keine geplanten Auslandsbehandlungen und endet am Abreisedatum. Keine Lücke offen lassen.

Häufige Fragen

Ich gehe für 2 Jahre ins Ausland, behalte aber meine Schweizer Wohnung. Muss ich die KVG kündigen?

Nein. Wenn Sie Ihr Domizil in der Schweiz behalten (Wohnung weiter, keine Abmeldung), bleiben Sie KVG-pflichtig. Sie zahlen weiter Prämien und haben Notfalldeckung im Ausland.

Die Kasse weigert sich, mir nach dem Wegzug bezahlte Prämien zurückzuerstatten. Was tun?

Die Kasse ist gesetzlich verpflichtet, Prämien nach dem offiziellen Wegzugsdatum zurückzuerstatten. Bei Verweigerung: KVG-Ombudsman (kostenlose Mediation) kontaktieren.

Ich habe die Schweiz vor 6 Monaten verlassen und vergessen, die KVG zu kündigen. Was jetzt?

Sofort eingeschriebenen Brief mit Nachweis des Wegzugsdatums an die Kasse senden. Die Kasse muss die anteiligen Prämien ab Wegzug erstatten. Verjährungsfrist: in der Regel 5 Jahre — Rückerstattung auch nach mehreren Monaten möglich.

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