Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 22. September 2026 · 3 Min. Lesezeit

Viele Versicherte glauben, die KVG decke Auslandsbehandlungen gleich wie Schweizer Behandlungen. Das ist nicht so. Die KVG ist für Schweizer Leistungen konzipiert, mit begrenzter und gedeckelter Auslandsdeckung.
Die Grundregel: doppelter Schweizer Tarif
Die KVG erstattet Notfallbehandlungen im Ausland bis zum Doppelten des Betrags, den die Kasse für dieselben Leistungen in der Schweiz zahlen würde (KVV Art. 34). Diese Grenze gilt in Europa wie weltweit.
In der Praxis kosten Auslandsbehandlungen — besonders ausserhalb Europas — oft ein Vielfaches des Schweizer Tarifs. Die Differenz geht komplett zu Ihren Lasten.
Wann die KVG Auslandsbehandlungen erstattet
Die KVG erstattet in zwei Hauptfällen: (1) Notfall — wenn Behandlungen medizinisch notwendig und nicht bis zur Rückkehr in die Schweiz aufschiebbar waren; (2) Grenzregionen — wenn die nächste Behandlung in einem Nachbarland war.
Für geplante Auslandsbehandlungen (geplante Operation, Kur, chronische Behandlung) ist KVG-Erstattung die Ausnahme. Sie erfordert in der Regel eine Vorabgenehmigung der Kasse mit Nachweis, dass die Behandlung in der Schweiz nicht verfügbar ist.
Sonderfall Europäische Union
Ohne Gegenseitigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU haben Schweizer Staatsangehörige keinen Anspruch auf die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie geniessen nicht dieselben Konditionen für Notfallbehandlungen in EU-Ländern wie EU-Bürger.
Für Europaaufenthalte ist eine Reisekrankenversicherung dringend empfohlen — sie deckt den KVG-Restbetrag und allfällige Rückführungen.
Medizinischer Transport: Rückführung und Rettung
Die KVG erstattet medizinisch notwendige Transporte in der Schweiz. Im Ausland kann sie einen Teil des Notfalltransports erstatten, aber Rückführungen (Ambulanzflug in die Schweiz) bis 20 000–100 000 CHF werden nur sehr teilweise erstattet.
REGA-Abonnement und Reiseversicherungen mit Rückführungsdeckung sind für Reisen ausserhalb Europas unverzichtbar.
Was Sie tun können, um sich zu schützen
Kurzaufenthalte (Ferien, Geschäftsreisen): Reisekrankenversicherung abschliessen (30–100 CHF pro Reise oder Jahrespolice). Längere Auslandsaufenthalte (Auswanderung, Studium): Suspendierungsregeln der KVG prüfen.
REGA-Abonnement (40–80 CHF/Jahr) für Schweizer Einwohner deckt Notfallrückführungen aus aller Welt — eines der besten Preis-Leistungs-Verhältnisse für Vielreisende.
Häufige Fragen
Bin ich durch meine KVG gedeckt, wenn ich in Frankreich notfallmässig hospitalisiert werde?
Ja, teilweise. Die KVG erstattet bis zum Doppelten des Schweizer Tarifs. Sind die französischen Tarife tiefer als die Schweizer Tarife, sind Sie wahrscheinlich gut gedeckt. Bei höheren Tarifen geht die Differenz zu Ihren Lasten.
Kann ich im Ausland operiert werden und KVG-Erstattung erhalten?
Nur in sehr aussergewöhnlichen Fällen: Behandlung in der Schweiz nicht verfügbar oder Wartezeiten gefährden Ihre Gesundheit. Vorabgenehmigung der Kasse erforderlich.
Habe ich eine Reiseversicherung — ersetzt sie die KVG?
Nein. Die Reiseversicherung ersetzt nicht die KVG. Die KVG ist in der Schweiz obligatorisch. Reiseversicherung und KVG ergänzen sich.