Der Kassenwechsel für die Grundversicherung ist ein vom KVG garantiertes Recht. Da die Grundleistungen überall gleich sind, unterscheidet sich nur die Prämie. Dieser Ratgeber erklärt Ihre Rechte und den Ablauf ohne Deckungslücke.
Freie Wahl und Aufnahmepflicht
In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung muss jede zugelassene Kasse jede antragstellende Person im Tätigkeitsgebiet aufnehmen, ohne Vorbehalt und ohne Gesundheitsprüfung. Das ist die Aufnahmepflicht: Alter oder Gesundheitszustand dürfen für die Grundversicherung nicht entgegengehalten werden.
Dies gilt nur für die Grundversicherung (KVG). Zusatzversicherungen (VVG) folgen anderen Regeln und können ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
Die Schritte des Wechsels
1. Vergleichen und wählen
Wählen Sie eine zugelassene Kasse und das gewünschte Modell, bei Bedarf mit gleicher Franchise.
2. Anmelden, dann kündigen
Sinnvoll ist, zuerst die neue Kasse anzumelden und dann die alte fristgerecht zu kündigen. So ist die Deckung am 1. Januar lückenlos.
3. Bestätigen
Bewahren Sie die Anmeldebestätigung und den Zustellnachweis der Kündigung auf.
Worauf achten
Offene Prämien können die Kündigung blockieren: Ausstände vorher begleichen. Zudem wechseln allfällige Zusatzversicherungen nicht automatisch; sie sind ein eigener Vertrag.
Häufige Fragen
Kann mich eine Kasse für die Grundversicherung ablehnen?
Nein: Für die Grundversicherung gilt Aufnahmepflicht, ohne Vorbehalt und ohne Gesundheitsprüfung.
Wechseln meine Zusatzversicherungen automatisch?
Nein, VVG-Zusätze sind ein eigener Vertrag und folgen der Grundversicherung nicht.