In der Schweiz dürfen nur zugelassene Krankenkassen die obligatorische Krankenpflegeversicherung anbieten. Diese Zulassung ist kein blosses Label: Sie verpflichtet zu strengen Regeln, die Versicherte schützen.
Was die Zulassung bedeutet
Eine für das KVG zugelassene Kasse muss den gesetzlich definierten Grundleistungskatalog anbieten, für alle gleich. Sie muss zudem die Aufnahmepflicht beachten: In ihrem Tätigkeitsgebiet darf sie niemanden für die Grundversicherung ablehnen.
Die Bundesbehörde beaufsichtigt diese Versicherer und genehmigt die Prämien. Dieser Rahmen macht die Kassen für die Grundversicherung vergleichbar.
Grundversicherung und Zusatz: nicht verwechseln
Die Grundversicherung (KVG)
Gleiche Leistungen, Aufnahmepflicht, beaufsichtigte Prämien. Die Wahl erfolgt vor allem über Prämie und Service.
Die Zusatzversicherungen (VVG)
Anderer rechtlicher Rahmen: Risikoauswahl und Vorbehalte möglich. Eine Marke kann beides anbieten, die Regeln unterscheiden sich.
Unter zugelassenen Kassen wählen
Da die Grundleistungen gleich sind, vergleichen Sie vor allem die Prämie für Kanton, Franchise und Modell sowie die Servicequalität. Auf dieser Website stammen die Kassenliste und die offizielle Kündigungsadresse aus unserer Datenbank, nie erfunden.
Häufige Fragen
Bieten alle Kassen dieselben Grundleistungen?
Ja, der Grundleistungskatalog ist gesetzlich definiert und für alle zugelassenen Kassen gleich.
Darf eine zugelassene Kasse einen Versicherten ablehnen?
Nicht für die Grundversicherung: dort gilt Aufnahmepflicht. Zusätze dürfen ablehnen.