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KVG-Kündigung bei Wegzug ins Ausland: Grundsätze und Nachweise

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 25. Juni 2025 · 3 Min. Lesezeit

Ein Wegzug ins Ausland ändert Ihre Lage gegenüber der Schweizer Krankenversicherung. Die KVG-Pflicht knüpft grundsätzlich an Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz an; das Land zu verlassen kann sie also beenden. Dieser Artikel erinnert an die Grundsätze — ohne erfundene Zahl.

Versicherungspflicht und Wegzug

Die Grundversicherung ist für in der Schweiz wohnhafte Personen obligatorisch. Verlässt eine Person das Land dauerhaft und behält weder Wohnsitz noch pflichtige Tätigkeit, endet die KVG-Pflicht grundsätzlich mit dem Wegzugsdatum. Die Kündigung stützt sich dann auf diese Änderung.

Die genauen Modalitäten hängen von Ihrer Situation und vom Zielland ab; erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden.

KVG-Kündigung bei Wegzug ins Ausland: Grundsätze und Nachweise

Die nötigen Nachweise

Damit eine Kasse die Versicherung beendet, verlangt sie meist einen Wegzugsnachweis (z. B. eine Abmeldebestätigung der Gemeinde). Ohne Nachweis kann die Versicherungspflicht — und damit die Prämien — weiterlaufen.

Bereiten Sie Ihr Kündigungsschreiben mit den verlangten Belegen vor und bewahren Sie eine Kopie auf.

Fristen vorausplanen

Ein Wegzug will geplant sein: Informieren Sie Ihre Kasse früh genug und senden Sie den Antrag eingeschrieben. So zahlen Sie nicht weiter Prämien nach dem effektiven Wegzug, weil der Nachweis zu spät kam.

Häufige Fragen

Beendet der Wegzug die Grundversicherung?

Grundsätzlich ja, wenn die Person das Land dauerhaft verlässt, ohne Wohnsitz oder pflichtige Tätigkeit zu behalten; ein Nachweis ist nötig.

Welcher Nachweis ist erforderlich?

Meist ein Wegzugsnachweis, etwa die Abmeldebestätigung der Gemeinde.

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