Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 15. Juli 2025 · 3 Min. Lesezeit
Viele suchen «KVG-Kündigung» mit dem Namen ihrer Kasse. Die gute Nachricht: Für die Grundversicherung sind Verfahren und gesetzliche Fristen bei allen zugelassenen Kassen gleich. Was variiert, ist im Wesentlichen die Versandadresse. Dieser Artikel ordnet das ein.
Ein für alle gleiches gesetzliches Verfahren
Unabhängig von Ihrer Kasse folgt die Kündigung der Grundversicherung denselben Regeln: ein Monat Frist auf Jahresende, Eingang bei der Kasse spätestens Ende November und ausserordentliches Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung. Keine zugelassene Kasse darf für die Grundversicherung eine strengere Frist auferlegen.
Auch die Grundleistungen sind überall gleich: Nur Prämie und Adresse unterscheiden sich.
Die richtige Kündigungsadresse finden
Das wirklich Kassenspezifische ist die Kündigungsadresse. Auf dieser Website hat jede zugelassene Kasse eine Seite mit ihrer offiziellen Adresse aus der Datenbank. Senden Sie Ihr Schreiben eingeschrieben an diese Adresse.
Prüfen Sie stets die aktuelle Adresse: Ein an die falsche Stelle gesandter Brief kann sich verzögern.
Ohne Lücke die Kasse wechseln
Für die Grundversicherung garantiert die Aufnahmepflicht, dass eine neue zugelassene Kasse Sie nicht ablehnen kann. Sinnvoll ist, sich zuerst neu anzumelden und dann fristgerecht zu kündigen. So vermeiden Sie jede Lücke am 1. Januar.
Häufige Fragen
Hängen die Kündigungsfristen von der Kasse ab?
Nein: Für die Grundversicherung sind die gesetzlichen Fristen bei allen zugelassenen Kassen gleich.
Was ändert sich je nach Kasse?
Im Wesentlichen die Kündigungsadresse und die Prämie; Grundleistungen und Verfahren sind gleich.