Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 30. Juli 2025 · 3 Min. Lesezeit
Ein schlecht verfasstes KVG-Kündigungsschreiben kann abgelehnt und der Kassenwechsel um ein Jahr verschoben werden. Bestimmte Angaben sind daher unverzichtbar. Dieser Artikel fasst zusammen, was ein gültiges Schreiben enthalten muss.
Die Pflichtangaben
Ein Kündigungsschreiben muss die versicherte Person klar identifizieren (Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer), die betroffene Grundversicherung bezeichnen und das gewünschte Wirkungsdatum nennen — in der Regel den 1. Januar. Es muss datiert und unterschrieben sein.
Eine einfache, eindeutige Formulierung genügt: Entscheidend sind der Kündigungswille und das klare Wirkungsdatum.
Richtige Adressatin und richtiger Versand
Senden Sie an die offizielle Kündigungsadresse Ihrer Kasse. Auf dieser Website stammen diese Adressen aus der Datenbank, nie aus Erfindung. Bevorzugen Sie das Einschreiben: Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, und die Sendungsverfolgung liefert den Beweis.
Bewahren Sie eine Kopie und die Quittung bis zur Bestätigung auf.
Zu vermeidende Fehler
Zu spät senden (Eingang nach Ende November), Versichertennummer vergessen, nicht unterschreiben oder ohne lückenlose Deckung ab 1. Januar kündigen. Jeder dieser Fehler kann die Kündigung ungültig machen.
Häufige Fragen
Muss ein KVG-Kündigungsschreiben unterschrieben sein?
Ja: Es muss datiert und von der versicherten Person oder ihrer Vertretung unterschrieben sein.
Sollte man eingeschrieben senden?
Dringend empfohlen: Der Eingang bei der Kasse ist massgebend, und das Einschreiben liefert den Beweis.