Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 5. November 2025 · 3 Min. Lesezeit
Ende November beschleunigt sich der Countdown der KVG-Kündigung. Damit ein Kassenwechsel am 1. Januar wirkt, muss das Schreiben rechtzeitig eingehen. Dieser Artikel bietet eine konkrete Checkliste für die letzten Tage.
Warum Ende November entscheidend ist
Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat auf Jahresende. In der Praxis muss die Kasse das Kündigungsschreiben spätestens am letzten Arbeitstag im November erhalten. Massgebend ist der Eingang — nicht der Versand.
Ein zu spät aufgegebener Brief kann nach dem Stichtag ankommen und den Wechsel um ein ganzes Jahr verschieben.
Die Checkliste vor dem Versand
Inhalt prüfen
Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer, Hinweis auf die Grundversicherung und Wirkung per 1. Januar, Datum und Unterschrift.
Richtige Adressatin wählen
Senden Sie an die offizielle Kündigungsadresse Ihrer Kasse, verfügbar in unseren Kassen-Seiten aus der Datenbank.
Eingeschrieben senden
Das Einschreiben belegt die Zustellung. Bewahren Sie die Quittung bis zur Bestätigung auf.
Nach dem Versand
Stellen Sie sicher, dass Sie ab dem 1. Januar lückenlos bei einer neuen Kasse versichert sind. Bewahren Sie Anmeldebestätigung und Zustellnachweis bis zum effektiven Wechsel auf.
Häufige Fragen
Was ist die Kündigungsfrist?
Die Kasse muss das Schreiben spätestens am letzten Arbeitstag im November erhalten, für eine Wirkung per 1. Januar.
Zählt Versand- oder Eingangsdatum?
Der Eingang bei der Kasse; senden Sie daher eingeschrieben mit genügend Reserve.