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KVG-Prämienerhöhung: Ihr ausserordentliches Kündigungsrecht

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 15. Oktober 2025 · 3 Min. Lesezeit

Eine Prämienerhöhung ist kein unabwendbares Schicksal: Das KVG eröffnet hier ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Man muss aber Bedingungen und Fristen kennen. Dieser Artikel erklärt, wie dieses Recht funktioniert und wie man es korrekt ausübt.

Ein durch die Mitteilung ausgelöstes Recht

Steigt die Prämie der Grundversicherung, hat die versicherte Person ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die Frist beträgt einen Monat ab Mitteilung der neuen Prämie durch die Kasse. Dieses Recht gilt auch bei gebundenen Modellen (Hausarzt, HMO, Telmed).

Die individuelle Mitteilung ist also massgebend: Sie löst die Frist aus. Bewahren Sie den Brief Ihrer Kasse auf.

KVG-Prämienerhöhung: Ihr ausserordentliches Kündigungsrecht

Wie Sie dieses Recht ausüben

Schnell handeln

Vergleichen Sie nach Erhalt der Erhöhung die Kassen und senden Sie bei einem Wechsel die Kündigung innert eines Monats.

Eingeschrieben senden

Wie bei jeder Kündigung gilt der Eingang bei der Kasse. Das Einschreiben liefert den nötigen Zustellnachweis.

Einzuhaltende Bedingungen

Der Wechsel ist nur gültig, wenn eine neue Kasse Sie lückenlos deckt. Zudem können offene Prämien die Kündigung blockieren. Begleichen Sie Ausstände und sichern Sie die lückenlose Deckung auf den 1. Januar.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt bei einer Prämienerhöhung?

Ein Monat ab Mitteilung der neuen Prämie durch die Kasse, im Rahmen des ausserordentlichen Kündigungsrechts.

Gilt das Recht auch für gebundene Modelle?

Ja, das ausserordentliche Kündigungsrecht bei Erhöhung gilt auch für alternative Modelle.

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