Zum Hauptinhalt springen
KVG-KündigungLAMal · Suisse

Arbeitslosigkeit und KVG: Grundversicherung behalten und Prämie senken

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 25. März 2027 · 5 Min. Lesezeit

Arbeitslosigkeit und KVG: Grundversicherung behalten und Prämie senken
Foto © Auteur inconnu (Wikimedia Commons) · Public domain · Wikimedia Commons

Ein Stellenverlust bringt das Budget aus dem Gleichgewicht, doch eines ändert sich nicht: Die KVG-Grundversicherung bleibt für jede in der Schweiz wohnhafte Person obligatorisch, ohne jede Unterbrechung. Die Prämie hängt nicht vom Lohn ab und läuft weiter. Die gute Nachricht: Mehrere Hebel können sie während dieser Zeit senken – die Franchise anpassen, ein alternatives Modell wählen und vor allem den Anspruch auf die kantonale Prämienverbilligung prüfen. Dieser Praxisfall führt Sie Schritt für Schritt.

Die Grundversicherung bleibt obligatorisch, auch ohne Lohn

Ein Stellenverlust hebt die Krankenversicherungspflicht nie auf. Das KVG gilt für jede in der Schweiz wohnhafte Person, unabhängig vom Erwerbsstatus: Angestellte, Selbstständige, Stellensuchende oder Sozialhilfebeziehende. Ihre Grundversicherung wird also nicht unterbrochen, und es gibt keine Möglichkeit, sie zu «pausieren». Die Prämie wird von Ihrer Krankenkasse weiterhin in Rechnung gestellt, unabhängig von Ihrem Einkommen, denn das KVG funktioniert pro Kopf und nicht als Prozentsatz des Lohns.

Konkret bleiben Sie bei derselben Kasse wie vor Ihrer Kündigung. Hatte Ihr früherer Arbeitgeber für Sie eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen (nach VVG oder als KVG-Kollektivversicherung), erlischt diese in der Regel mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie können sie manchmal innerhalb einer begrenzten Frist in eine Einzelversicherung umwandeln. Die Grundversicherung hingegen begleitet Sie immer: Genau diese gilt es nun zu optimieren, um die monatliche Belastung zu senken.

Arbeitslosigkeit und KVG: Grundversicherung behalten und Prämie senken

Praxisfall: Die Franchise anpassen, um aufzuatmen

Nehmen wir das Beispiel einer arbeitslosen, gesunden Person, die selten zum Arzt geht. Die Franchise ist der erste Hebel: Je höher sie ist, desto tiefer fällt die Monatsprämie aus. Die gesetzlich festgelegten Stufen reichen für Erwachsene von 300 bis 2500 CHF (bis 600 CHF für Kinder). Eine hohe Franchise kann die Prämie spürbar senken, je nach Kasse und Region in der Grössenordnung von 20 bis 40 Prozent – vorausgesetzt, Sie können diesen Betrag bei unvorhergesehenen Behandlungen tragen.

Das Risiko abwägen, bevor Sie entscheiden Die Rechnung will gut überlegt sein. Eine hohe Franchise lohnt sich nur, wenn Ihre jährlichen Gesundheitskosten tief bleiben. Hinzu kommt der Selbstbehalt von 10 Prozent auf Leistungen über der Franchise, begrenzt auf 700 CHF pro Jahr für Erwachsene (350 CHF für Kinder). In einer Phase mit wenigen Arztbesuchen optimiert die maximale Franchise Ihre Ersparnis. Eine regelmässige Behandlung oder eine Schwangerschaft ändern die Lage jedoch: Dann ist eine tiefe Franchise besser. Beachten Sie, dass ein Franchisewechsel meist auf den 1. Januar erfolgt.

Das Versicherungsmodell wechseln, um die Prämie zu senken

Über die Franchise hinaus beeinflusst das Versicherungsmodell die Prämienhöhe stark. Das Standardmodell mit freier Arztwahl ist das teuerste. Alternative Modelle bieten ansehnliche Rabatte im Gegenzug für einen gelenkten Behandlungspfad: das Hausarztmodell, das HMO-Modell (Gesundheitszentrum), das Telmed-Modell (vorgängige telefonische Beratung) oder Apothekenmodelle. Je nach Modell und Kasse kann die Ersparnis 10 bis 25 Prozent der Grundprämie erreichen.

Während der Arbeitslosigkeit ist der Wechsel zu einem alternativen Modell oft die schmerzloseste Lösung: Die Deckung bleibt exakt identisch, nur der Zugang zur Behandlung ist anders organisiert. Sie behalten genau dieselben gesetzlich festgelegten, vergüteten Leistungen. Prüfen Sie vor dem Wechsel, ob Ihr Hausarzt oder die Partnerzentren zum angebotenen Netz gehören. Ein Modellwechsel ist oft auch unterjährig möglich, anders als der Kassenwechsel, der präzisen Kündigungsfristen unterliegt.

Kantonale Prämienverbilligung: der stärkste Hebel

Bei Arbeitslosigkeit ist dies oft der entscheidende Punkt: die individuelle Prämienverbilligung Ihres Wohnkantons. Wenn Ihr Einkommen sinkt, können Sie Anspruch auf eine Unterstützung erhalten, die einen Teil oder sogar die gesamte Prämie Ihrer Grundversicherung übernimmt. Jeder Kanton legt eigene Einkommensgrenzen und sein eigenes Verfahren fest. Viele Menschen beantragen diese Verbilligung nie, aus Unkenntnis, obwohl sie nach einem Stellenverlust Anspruch hätten.

So prüfen Sie Ihren Anspruch Die Berechnung beruht auf Ihrem aktuellen massgebenden Einkommen, nicht auf jenem des Vorjahres, in dem Sie noch arbeiteten. Ein deutlicher und dauerhafter Rückgang Ihrer Mittel rechtfertigt also einen Antrag, selbst wenn Sie zuvor keinen Anspruch hatten. Wenden Sie sich an die zuständige kantonale Stelle (Ausgleichskasse oder Sozialversicherungsamt) oder nutzen Sie den Online-Rechner Ihres Kantons. Halten Sie Ihre Belege bereit: Abrechnung der Arbeitslosenversicherung, letzte Veranlagung und Haushaltszusammensetzung. Die Verbilligung kann Ihre Prämie entscheidend senken.

Konkrete Schritte und Fehler, die Sie vermeiden sollten

Um rasch zu handeln, gehen Sie der Reihe nach vor. Beantragen Sie zuerst die kantonale Prämienverbilligung: Sie ist die wirkungsvollste Hilfe und hängt nicht von Ihrer Kasse ab. Überprüfen Sie danach Franchise und Versicherungsmodell auf den 1. Januar, unter Beachtung der Kündigungsfrist Ende November und der einmonatigen Vorankündigung. Kündigen Sie schliesslich bei einem Kassenwechsel die alte Kasse erst, wenn die neue Aufnahme schriftlich bestätigt ist, um jede Deckungslücke zu vermeiden.

Der häufigste Fehler besteht darin, aus Geldmangel die Prämien nicht mehr zu zahlen. Das ist unbedingt zu vermeiden: Ausstände führen zu Betreibungen und in manchen Kantonen zu einer Einschränkung der Leistungen auf Notfallbehandlungen. Wenn Sie nicht zahlen können, kontaktieren Sie sofort Ihre Kasse und die kantonale Stelle, um eine Vereinbarung zu treffen oder die Verbilligung rückwirkend auszulösen. Es ist besser, Schwierigkeiten früh zu melden, als die Schuld während der Arbeitslosigkeit anwachsen zu lassen.

Häufige Fragen

Kann ich meine Grundversicherung während der Arbeitslosigkeit kündigen, um zu sparen?

Nein. Die KVG-Grundversicherung ist für jede in der Schweiz wohnhafte Person obligatorisch, unabhängig vom Erwerbsstatus. Sie können sie während der Arbeitslosigkeit weder pausieren noch aufheben. Sie können Ihre Prämie jedoch optimieren, indem Sie die Franchise anpassen, ein alternatives Modell wählen und die kantonale Prämienverbilligung beantragen, auf die Ihr gesunkenes Einkommen Anspruch geben kann.

Mein früherer Arbeitgeber zahlte einen Teil meiner Prämie, was passiert nun?

Tatsächlich tragen Sie die KVG-Prämie grundsätzlich vollständig selbst, der Arbeitgeber finanziert sie nicht. Was mit dem Vertragsende oft erlischt, ist die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung. Manchmal haben Sie eine begrenzte Frist, um sie in eine Einzeldeckung umzuwandeln. Ihre Grundversicherung bleibt hingegen unverändert und läuft normal weiter, unabhängig von Ihrer Erwerbssituation.

Wie erfahre ich, ob ich nach dem Stellenverlust Anspruch auf eine Verbilligung habe?

Die Verbilligung hängt von Ihrem aktuellen massgebenden Einkommen ab, das bei Arbeitslosigkeit stark sinkt, nicht von Ihrem früheren Lohn. Jeder Kanton legt seine Grenzen fest. Wenden Sie sich an die zuständige kantonale Stelle (Ausgleichskasse oder Sozialversicherungsamt) oder nutzen Sie den Online-Rechner Ihres Kantons. Halten Sie Ihre Arbeitslosenabrechnungen und Haushaltsangaben bereit: Ein dauerhafter Einkommensrückgang begründet oft einen Anspruch, auch ohne frühere Berechtigung.

Verwandte Seiten und Tools

Ebenfalls lesenswert