Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 19. Mai 2026 · 3 Min. Lesezeit

Art. 65 KVG verpflichtet jeden Kanton, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. Im Jahr 2024 profitierten mehr als 2,2 Millionen Personen davon (Quelle: BAG). Dieser Artikel erklärt die Bundesregeln und das allgemeine Verfahren.
Die Rechtsgrundlage: Art. 65 KVG
Das KVG verpflichtet jeden Kanton zur Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Bund leistet einen Pauschalanteil (Art. 66 KVG), den die Kantone oft ergänzen.
Die Modalitäten (massgebendes Einkommen, Verbilligungsbetrag, Gesuch, Erneuerung) werden von jedem Kanton geregelt. Es gibt kein einheitliches System.
Allgemeine Anspruchsbedingungen
Alle Kantone beurteilen die Anspruchsberechtigung nach dem Haushaltseinkommen (steuerbares Einkommen, AHV/IV-Rente, Zulagen), wobei der Schwellenwert die Haushaltsgrösse berücksichtigt.
Einige Kantone automatisieren die Zuweisung auf der Grundlage der Steuerdaten — der Versicherte erhält eine Mitteilung ohne vorherigen Antrag.
Wie die Verbilligung ausgezahlt wird
Die Verbilligung wird nicht bar ausgezahlt: Sie wird direkt von der monatlichen Prämie durch die Krankenkasse abgezogen.
Bei einem Kassenwechsel zum Jahresende folgt die Verbilligung automatisch: Sie melden der kantonalen Stelle einfach Ihre neue Kasse, und die Auszahlung wird ohne Unterbruch umgeleitet.
Allgemeines Verfahren
Kantonale Stelle kontaktieren
Das kantonale Sozialamt veröffentlicht die Bedingungen und das Antragsformular. Der Antrag ist in der Regel jährlich.
Belege zusammenstellen
Letzter Steuerentscheid, AHV/IV-Bescheinigungen ggf., Krankenkassenausweis. Automatisierte Kantone rufen Steuerdaten direkt ab.
Nicht mit Sozialhilfe verwechseln
Die IPV ist ein gesetzliches Recht auf Einkommensbasis, unabhängig von der Sozialhilfe.
Häufige Fragen
Habe ich auch bei einem Kassenwechsel Anspruch auf die IPV?
Ja. Die Verbilligung ist an den Versicherten gebunden, nicht an die Kasse. Bei einem Wechsel melden Sie einfach die neue Kasse der kantonalen Stelle.
Ist die IPV automatisch oder muss man sie beantragen?
Je nach Kanton. Einige schreiben die Verbilligung automatisch zu; andere verlangen einen jährlichen Antrag.
Kann man IPV und alternatives Modell kombinieren?
Ja. Sie können gleichzeitig eine kantonale Verbilligung erhalten und ein alternatives Modell wählen. Beide Massnahmen wirken auf dieselbe Prämie.