Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 5. Mai 2026 · 3 Min. Lesezeit

Die meisten Schweizer Versicherten sind im Standardmodell — dem teuersten. Ein alternatives Modell (Telmed, Hausarzt, HMO) kann die Monatsprämie bei gleichen Leistungen um 10–25 % senken. Die einzige Gegenleistung: ein obligatorischer Erstkontakt über den Gatekeeper in nicht dringlichen Situationen.
Was sich je nach Modell nicht ändert
Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind durch das KVG (Art. 25–31) definiert und in allen Modellen identisch. Im Notfall können Sie direkt einen Spezialisten aufsuchen. Was sich ändert, ist nur der Erstkontakt in nicht dringlichen Situationen.
Franchise, Kostenbeteiligung (10 %, max. 700 CHF) und kantonale Prämienverbilligungen bleiben unverändert.
Telmed: Erstkontakt per Telefon oder App
Im Telmed-Modell beginnt jede nicht dringende Gesundheitsfrage mit einem Anruf oder Chat über die Kassen-App. Die Pflegefachperson oder der Telefonmediziner weist an den richtigen Spezialisten.
Einsparungen: 10–15 %. Ideal für mobile Personen (Studierende, Grenzgänger, häufige Umzüge) ohne festen Hausarzt. Verfügbar 7/7, oft 24/7.
Hausarzt: selbst gewählter Gatekeeper
Sie melden der Kasse Ihren Hausarzt. Er ist Ihr obligatorischer erster Ansprechpartner ausserhalb von Notfällen. Einsparungen: 10–15 %.
Geeignet für Versicherte mit regelmässiger Betreuung beim gleichen Arzt. Achtung: Geht Ihr Arzt in Rente, müssen Sie einen neuen anmelden.
HMO: Pflege im zugelassenen Zentrum
Das HMO-Modell verpflichtet Sie, das von der Kasse bezeichnete Zentrum in Ihrer Region aufzusuchen. Einsparungen: 15–25 % — die höchsten aller alternativen Modelle.
Hauptsächlich in Ballungsräumen verfügbar (Zürich, Bern, Basel, Genf, Lausanne). Für ländliche Regionen ungeeignet.
Wie man das Modell wechselt
Zum 1. Januar (Frist: Ende November)
Der häufigste Wechsel, kombinierbar mit einem Kassenwechsel. Schreiben bis Ende November bei der Kasse.
Zum 1. Juli (Frist: Ende März)
Nur Modellwechsel (kein Kassenwechsel). Antrag vor Ende März an die aktuelle Kasse.
Häufige Fragen
Kann ich im alternativen Modell direkt zum Spezialisten?
Im Notfall immer. In nicht dringlichen Situationen ist der Gatekeeper (Telmed-Telefon, angemeldeter Hausarzt, HMO-Zentrum) obligatorisch.
Wann tritt ein unterjähriger Modellwechsel in Kraft?
Zum 1. Juli, wenn die Anfrage vor Ende März bei der Kasse eingeht. Sonst zum 1. Januar des Folgejahres.
Sind die Leistungen im alternativen Modell reduziert?
Nein. Die Pflichtleistungen nach KVG sind in allen Modellen identisch. Nur die Erstkontaktregel ändert sich.