Grenzgänger-Rechner: Optionsrecht der Krankenversicherung
Grenzgänger in die Schweiz oder neu zugezogen mit Optionsrecht? Bestimmen Sie mit wenigen Klicks das anwendbare System, die Frist und das weitere Vorgehen.
Beantworten Sie beide Fragen, um das anwendbare System, die Frist und die Zuständigkeit anzuzeigen.
Frist von 3 Monaten
Das Optionsrecht wird innerhalb von 3 Monaten nach Stellenantritt bzw. Unterstellung ausgeübt.
Einmalige Wahl
Die Wahl zwischen KVG und CMU ist grundsätzlich für die Dauer der Grenzgängertätigkeit endgültig.
Wer versichert sich wo
Anstellung in der Schweiz, Wohnsitz in Frankreich: standardmässig KVG in der Schweiz, CMU in Frankreich per Option.
Eckpunkte gemäss Freizügigkeitsabkommen und Optionsrecht der Krankenversicherung (öffentliche Quellen: Schweizer und französische Behörden). Prüfen Sie Ihren genauen Fall bei der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen — Grenzgänger
- Was ist das Optionsrecht bei der Krankenversicherung?
- Es ist die Möglichkeit für Grenzgänger, zwischen der schweizerischen Krankenversicherung (KVG) und dem französischen System (CMU) zu wählen, statt automatisch im Beschäftigungsland versichert zu sein.
- Welche Frist gilt für das Optionsrecht?
- Das Optionsrecht wird grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Tätigkeit bzw. Unterstellung ausgeübt. Danach kann die Wahl festgelegt sein.
- Ist die Wahl umkehrbar?
- Das Optionsrecht wird grundsätzlich nur einmal ausgeübt und gilt für die gesamte Dauer der Grenzgängertätigkeit. Änderungen (Ende der Tätigkeit, Umzug) können die Frage neu aufwerfen.
- Wie kündige ich meine Grundversicherung bei einem Systemwechsel?
- Wenn Sie die KVG für ein anderes System verlassen, folgt die Kündigung den üblichen Regeln (Schreiben, Fristen). Unser Briefgenerator hilft Ihnen beim Schreiben.