KVG-Kündigung und Grenzgänger
Grenzgänger: Optionsrecht zwischen der Schweizer Versicherung (KVG) und jener Ihres Wohnstaats.
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen, können je nach Abkommen ein Optionsrecht zwischen der Schweizer Grundversicherung (KVG) und dem System ihres Wohnlands haben. Diese Wahl folgt klaren Regeln und Fristen.
- 1Prüfen Sie, ob Ihre Situation ein Optionsrecht zwischen KVG und der Versicherung Ihres Wohnlands eröffnet.
- 2Bei KVG-Versicherung hängt Ihre Prämie vom Arbeitskanton, der Franchise und dem Modell ab.
- 3Ein Regimewechsel oder Wegzug kann die Kündigung begründen: gültiges Schreiben vorbereiten und Belege aufbewahren.