Sie wohnen in Neuchâtel (PLZ 2000, Kanton Neuchâtel) und möchten Ihre KVG-Grundversicherung kündigen? Die Regeln sind bundesweit: Vorlage und gesetzliche Fristen gelten für alle Einwohner des Kantons Neuchâtel gleich. Diese Seite fasst die Pflichtangaben des Schreibens, die Frist 30. November und den Versand per Einschreiben zusammen und verweist auf die offiziellen Prämien Ihrer Region.
Die KVG kündigen, wenn man in Neuchâtel wohnt
Die Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) ist Bundesrecht: Ob Sie in Neuchâtel oder einer Nachbargemeinde wie Peseux, Hauterive, Saint-Blaise, Colombier wohnen, Frist und Verfahren sind identisch. Der Wohnort ändert Ihre Rechte nicht, bestimmt aber Ihre Prämienregion — und damit den Betrag, den Sie zahlen.
Geben Sie auf dem Schreiben Ihre vollständige Adresse in Neuchâtel (mit der PLZ 2000) an: An diese Adresse bestätigt Ihnen die Kasse die Kündigung und das Ende der Deckung.
Pflichtangaben des Schreibens
Ihr Schreiben muss Name, Vorname, Adresse in Neuchâtel und Versichertennummer, die Identifikation Ihrer aktuellen Kasse, den Betreff (Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG) und das gewünschte Wirkungsdatum auf den 1. Januar enthalten. Datieren und unterschreiben Sie.
Frist und Versandnachweis
Für das Standardmodell muss die Kündigung spätestens am 30. November, dem letzten Werktag, bei der Kasse eintreffen, für eine Wirkung auf den 1. Januar. Massgebend ist das Eingangsdatum, nicht der Poststempel: Senden Sie per Einschreiben (oder A-Post Plus) und bewahren Sie die Quittung auf.
KVG-Prämien in der Region Neuchâtel
Der Kanton Neuchâtel ist in Prämienregionen unterteilt: Bei gleichen gesetzlichen Leistungen variiert der Betrag von Kasse zu Kasse. Vergleichen Sie vor der Kündigung die offiziellen Prämien Ihrer Region, um zu prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt.
Wir zeigen keine erfundenen Zahlen: Sehen Sie die realen Prämien 2026 des Kantons Neuchâtel auf unserer Seite ein, die auf den offiziellen BAG-Daten beruht.
Ihr Schreiben in Neuchâtel vorbereiten
Erstellen Sie kostenlos Ihr gültiges KVG-Kündigungsschreiben und halten Sie die Frist 30. November ein.
Kündigung vorbereitenHäufige Fragen
Ist die KVG-Kündigungsfrist in Neuchâtel anders?
Nein. Das KVG ist ein Bundesgesetz: In Neuchâtel wie überall in der Schweiz wird die Grundversicherung im Standardmodell auf den 30. November gekündigt, mit Wirkung auf den 1. Januar.
Muss ich meine Adresse in Neuchâtel (PLZ 2000) im Schreiben angeben?
Ja. Führen Sie Ihre vollständige Adresse in Neuchâtel mit der PLZ 2000 und Ihre Versichertennummer auf, damit die Kasse Ihren Vertrag erkennt und die Bestätigung schickt.
Sind die Prämien im ganzen Kanton Neuchâtel gleich?
Nein. Der Kanton Neuchâtel hat mehrere Prämienregionen. Der Betrag hängt von Ihrer Gemeinde, Ihrem Alter und Ihrer Franchise ab. Konsultieren Sie die Prämienseite des Kantons für die offiziellen Zahlen.
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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7