Die CSS ist eine führende Kasse; um die Grundversicherung zu kündigen, identifizieren Sie genau Ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung, getrennt von allfälligen Zusatzversicherungen desselben Konzerns. Diese Seite fasst das Vorgehen zusammen, um CSS in der Grundversicherung zu verlassen und auf den 1. Januar zu einer anderen Kasse zu wechseln, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.
Die Frist zur Kündigung bei CSS
Für die Grundversicherung im Standardmodell muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei CSS eintreffen, für eine Wirkung auf den 1. Januar. Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat.
Senden Sie eingeschrieben: Massgebend ist das Eingangsdatum bei der Kasse, nicht nur das Versanddatum. Bewahren Sie die Quittung als Nachweis auf.
Ihr Kündigungsschreiben
Geben Sie Ihre Kontaktdaten, Versichertennummer, den Betreff (Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG bei CSS) und das Wirkungsdatum auf den 1. Januar an. Datieren und unterschreiben Sie.
Genaue Adresse
Prüfen Sie die offizielle Kündigungsadresse von CSS in unserem Kassenverzeichnis vor dem Versand: Wir zeigen die realen Angaben, ohne sie zu erfinden.
Vergleichen vor dem Wechsel
Da die Grundversicherung überall identisch ist, vergleichen Sie die Prämien der anderen Kassen Ihres Kantons bei gleichen Leistungen. Ist der Unterschied zu CSS erheblich, lohnt sich der Wechsel.
Die neue Kasse hat die Pflicht, Sie in der Grundversicherung aufzunehmen, ohne Vorbehalt oder Gesundheitsfragen.
CSS auf den 1. Januar verlassen?
Erstellen Sie Ihr gültiges Kündigungsschreiben vor dem 30. November.
Kündigung vorbereitenHäufige Fragen
Welche Frist zur Kündigung der Grundversicherung bei CSS?
Der 30. November: Ihre Kündigung muss spätestens an diesem Datum bei CSS eintreffen, für eine Wirkung auf den 1. Januar.
Muss ich eingeschrieben senden?
Dringend empfohlen: Das Einschreiben belegt Versand- und fristgerechtes Eingangsdatum.
Betrifft die Kündigung der Base bei CSS meine Zusatzversicherungen?
Nein. Grundversicherung und Zusatzversicherungen (VVG) sind getrennt und folgen eigenen Fristen. Prüfen Sie Ihre Verträge vor der Kündigung.
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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7