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KVG-KündigungLAMal · Suisse

KVG-Kündigung als Familie: Kinder und Eltern

Familie: Jedes Mitglied hat einen eigenen KVG-Vertrag. Kündigen Sie per 30. November, wählen Sie die Kinderfranchise (0-600) und ein passendes Modell. Nur Rechtsfakten.

Eine Familie hat nicht einen einzigen Grundversicherungsvertrag, sondern so viele Verträge wie Personen: Jedes Mitglied — Eltern wie Kinder — ist einzeln in der KVG versichert. «Für die Familie» zu kündigen bedeutet daher, eine Kündigung pro Person vorzubereiten. Diese Seite erinnert an die nützlichen Rechtsregeln für Haushalte, ohne erfundene Prämienzahl.

Ein Vertrag pro Haushaltsmitglied

Jede Person hat eine eigene Versichertennummer und einen eigenen Grundversicherungsvertrag. Sie können für den ganzen Haushalt gleichzeitig kündigen, doch braucht es ein Schreiben (oder ein Schreiben, das jede versicherte Person mit Nummer auflistet) pro betroffene Kasse.

Die Frist ist gemeinsam: Jede Kündigung muss bis zum 30. November bei der Kasse eintreffen, mit Wirkung auf den 1. Januar. Massgebend ist der Eingang.

Franchisen von Kindern und Eltern

Kinderfranchise

Für ein Kind (bis 18 Jahre) gibt es keine obligatorische Franchise: Sie reicht von 0 bis 600 CHF. Viele Familien lassen die Franchise bei kleinen Kindern auf null.

Erwachsenenfranchise

Für jeden Elternteil reicht die Franchise von 300 bis 2500 CHF. Ein Haushalt kann je nach Bedarf unterschiedliche Franchisen kombinieren.

Den Wechsel ohne Lücke organisieren

Alle Mitglieder in derselben Kasse zusammenzufassen kann die Verwaltung vereinfachen, ist aber keine Pflicht. Stellen Sie vor der Kündigung sicher, dass jedes Mitglied ab dem 1. Januar bei der neuen Kasse versichert ist.

Keine Kündigung ist gültig, solange für die betroffene Person Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind. Senden Sie eingeschrieben und bewahren Sie die Eingangsnachweise für jede versicherte Person auf.

Für die Familie die Kasse wechseln?

Bereiten Sie für jede versicherte Person ein gültiges Kündigungsschreiben vor dem 30. November vor.

Schreiben vorbereiten

Häufige Fragen

Kann man die ganze Familie in einem Schreiben kündigen?

Ja, wenn alle bei derselben Kasse sind: Listen Sie jede versicherte Person mit Nummer auf. Sonst ein Schreiben pro betroffene Kasse. Die Frist 30. November gilt für jeden.

Welche Franchise für Kinder?

Für ein Kind ist die Franchise nicht obligatorisch und reicht von 0 bis 600 CHF. Die übrigen Parameter (Modell, Kasse) wählt man wie bei einem Erwachsenen.

Müssen alle Mitglieder bei derselben Kasse sein?

Nein. Jede Person hat ihren eigenen Vertrag; die Familie zusammenzufassen ist praktisch, aber freiwillig.

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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7