Das Hausarztmodell ist ein alternatives KVG-Grundversicherungsmodell: Sie verpflichten sich, zuerst einen bezeichneten Hausarzt aufzusuchen, der Ihre Behandlung koordiniert. Im Gegenzug ist Ihre Prämie meist günstiger als im Standardmodell. Diese Seite erklärt den Ein- und Ausstieg im rechtlichen Rahmen.
Wie das Hausarztmodell funktioniert
In diesem Modell wählen Sie einen Hausarzt (oder eine Praxis) als erste Anlaufstelle. Ausser im Notfall konsultieren Sie ihn vor jedem Spezialisten. Diese Koordination erlaubt der Kasse eine reduzierte Prämie.
Die gedeckten Leistungen bleiben jene der Grundversicherung: Der gesetzliche Katalog ist identisch zum Standardmodell. Nur die Organisation des Zugangs ändert sich.
Ins Hausarztmodell wechseln oder heraus
Der Modellwechsel für das Folgejahr wird der Kasse bis zum 30. November mitgeteilt, mit Wirkung auf den 1. Januar. Es ist dieselbe Frist wie für einen Franchisewechsel.
Getrennt vom Kassenwechsel
Den Modellwechsel wechselt nicht den Versicherer: Sie bleiben bei derselben Kasse. Wollen Sie zusätzlich die Kasse wechseln, ist das eine Kündigung der Grundversicherung, eingegangen bis 30. November, Wirkung auf den 1. Januar.
Das Vorgehen
Richten Sie einen schriftlichen Antrag an Ihre Kasse mit dem Wechsel ins Hausarztmodell (oder dem Ausstieg in ein anderes Modell) und der Wirkung auf den 1. Januar. Datieren und unterschreiben Sie.
Keine Änderung ist möglich, solange Prämien oder Beteiligungen offen sind. Senden Sie eingeschrieben und bewahren Sie den Nachweis auf.
Für 2027 ins Hausarztmodell wechseln?
Bereiten Sie Ihren schriftlichen Antrag vor dem 30. November vor.
Antrag vorbereitenHäufige Fragen
Welche Frist gilt für den Wechsel ins Hausarztmodell?
Der 30. November, mit Wirkung auf den folgenden 1. Januar. Der Antrag muss bis dahin bei der Kasse eintreffen.
Reduziert das Hausarztmodell die Leistungen?
Nein. Der gesetzliche Leistungskatalog ist identisch zum Standardmodell. Nur der Zugang (zuerst Hausarzt) ändert sich.
Ist ein Modellwechsel eine Kündigung der Kasse?
Nein. Der Modellwechsel erfolgt beim selben Versicherer. Für einen Kassenwechsel muss die Grundversicherung bis 30. November gekündigt werden.
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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7