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KVG-KündigungLAMal · Suisse

KVG-Standardmodell (freie Wahl): Regeln und Fristen

Das Standardmodell der KVG-Grundversicherung: freie Arztwahl, Referenzprämie und Kündigung per 30. Juni mit ordentlicher Franchise. Nur Rechtsfakten.

Das Standardmodell ist das Grundmodell der obligatorischen Krankenpflegeversicherung: Sie behalten die freie Wahl Ihres Arztes und Ihrer Spezialisten, ohne vorgeschriebenen ersten Ansprechpartner. Es ist das Referenzmodell, meist das teuerste. Mit der ordentlichen Franchise eröffnet es eine Kündigung per 30. Juni.

Das Standardmodell und die freie Wahl

Im Standardmodell konsultieren Sie direkt den Arzt oder Spezialisten Ihrer Wahl, ohne vorherige Koordination. Diese Freiheit erklärt, warum die Prämie meist höher ist als in den alternativen Modellen (Hausarzt, HMO, Telmed, Apotheke).

Der Leistungskatalog ist genau derselbe wie in den alternativen Modellen: Was sich ändert, ist der Zugang zu den Leistungen, nicht die gesetzliche Deckung.

Die Kündigung per 30. Juni mit ordentlicher Franchise

Wer im Standardmodell (freie Wahl) UND bei der ordentlichen Franchise von 300 CHF ist, kann die Grundversicherung gemäss Gesetz auch per 30. Juni kündigen: Das Schreiben muss dann bis 31. März eingehen.

Der ordentliche Termin 30. November

Unabhängig davon können Sie immer auf den 30. November kündigen, mit Wirkung auf den 1. Januar und einem Monat Frist. In beiden Fällen ist das Eingangsdatum bei der Kasse massgebend.

Ins Standardmodell wechseln oder heraus

Der Modellwechsel für das Folgejahr wird der Kasse bis zum 30. November mitgeteilt, mit Wirkung auf den 1. Januar. Sie bleiben beim selben Versicherer: Den Modellwechsel ist keine Kündigung.

Keine Änderung ist möglich, solange Prämien oder Beteiligungen offen sind. Senden Sie Ihren Antrag eingeschrieben und bewahren Sie den Nachweis auf.

Per 30. Juni oder 1. Januar kündigen?

Bereiten Sie Ihr gültiges Schreiben je nach betreffendem Termin vor.

Schreiben vorbereiten

Häufige Fragen

Ist das Standardmodell das teuerste?

In der Regel ja: Die freie Arztwahl ohne Koordination ergibt eine höhere Referenzprämie als die alternativen Modelle. Die Leistungen bleiben identisch.

Warum erlaubt das Standardmodell eine Kündigung per 30. Juni?

Mit ordentlicher Franchise (300) und freier Arztwahl eröffnet das Standardmodell eine Kündigung per 30. Juni: Das Schreiben muss bis 31. März eintreffen.

Ist ein Modellwechsel eine Kündigung?

Nein. Sie bleiben beim selben Versicherer. Für einen Kassenwechsel muss die Grundversicherung bis 30. November gekündigt werden.

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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7