Das Versicherungsmodell zu wechseln ist ein einfacher Weg, die Prämie ohne Kassenwechsel anzupassen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bietet mehrere Modelle: Standard (freie Wahl), Hausarzt, HMO, Telmed und Apotheke. Diese Seite fasst Frist und Vorgehen zusammen, um auf den 1. Januar zwischen Modellen zu wechseln.
Die Grundversicherungsmodelle
Das Standardmodell bietet die freie Arztwahl und dient als Referenzprämie. Die alternativen Modelle (Hausarzt, HMO, Telmed, Apotheke) verlangen den Gang über einen ersten Ansprechpartner und ergeben im Gegenzug eine reduzierte Prämie.
Unabhängig vom Modell ist der gesetzliche Leistungskatalog identisch. Sie verlieren beim Wechsel zu einem alternativen Modell keine Deckung: Nur der Zugang ist anders organisiert.
Die Frist 30. November
Der Modellwechsel für das Folgejahr muss der Kasse bis zum 30. November mitgeteilt werden, mit Wirkung auf den 1. Januar. Es ist dieselbe Frist wie für den Franchisewechsel.
Es ist keine Kündigung
Den Modellwechsel wechselt nicht den Versicherer: Sie bleiben in derselben Kasse. Wollen Sie zusätzlich die Kasse wechseln, ist das eine separate Kündigung der Grundversicherung, eingegangen bis 30. November.
Das Vorgehen
Richten Sie einen schriftlichen Antrag an Ihre Kasse mit dem gewünschten Modell (etwa Wechsel vom Standard zum Hausarzt) und der Wirkung auf den 1. Januar. Datieren und unterschreiben Sie.
Prüfen Sie je nach Modell die Verfügbarkeit eines Partners (HMO-Zentrum, Apotheke, Hausarzt). Keine Änderung ist möglich, solange Prämien oder Beteiligungen offen sind.
Modell auf den 1. Januar wechseln?
Bereiten Sie Ihren schriftlichen Antrag vor dem 30. November vor.
Antrag vorbereitenHäufige Fragen
Welche Frist gilt für den Modellwechsel?
Der 30. November, mit Wirkung auf den folgenden 1. Januar. Der Antrag muss bis dahin bei der Kasse eintreffen.
Reduziert ein Modellwechsel meine Leistungen?
Nein. Der gesetzliche Leistungskatalog ist unabhängig vom Modell identisch. Nur der Zugang zu den Leistungen ändert sich.
Ist ein Modellwechsel ein Kassenwechsel?
Nein. Der Modellwechsel erfolgt beim selben Versicherer. Für einen Kassenwechsel muss die Grundversicherung bis 30. November gekündigt werden.
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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7