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KVG-Apothekenmodell / PharMed: Prinzip und Wechsel

Das Apothekenmodell (PharMed) der KVG-Grundversicherung: Partnerapotheke als erster Kontakt, reduzierte Prämie und Frist 30. November. Nur Rechtsfakten.

Das Apothekenmodell, manchmal PharMed genannt, ist ein alternatives KVG-Grundversicherungsmodell: Ihr erster Ansprechpartner für alltägliche Gesundheitsfragen ist eine Partnerapotheke. Im Gegenzug ist Ihre Prämie tiefer als im Standardmodell. Diese Seite erklärt Prinzip und Frist zum Modellwechsel.

Wie das Apothekenmodell funktioniert

Im Apothekenmodell (PharMed) wenden Sie sich für eine erste Beratung zuerst an eine Partnerapotheke. Der Apotheker behandelt alltägliche Situationen und überweist bei Bedarf an einen Arzt, ausser im Notfall. Dieser erste Schritt rechtfertigt eine reduzierte Prämie.

Die gedeckten Leistungen bleiben jene der Grundversicherung: Der gesetzliche Katalog ist identisch zum Standardmodell. Nur der erste Zugang ändert sich.

Ins Apothekenmodell wechseln oder heraus

Der Modellwechsel für das Folgejahr wird der Kasse bis zum 30. November mitgeteilt, mit Wirkung auf den 1. Januar. Es ist dieselbe Frist wie für die Franchise.

Getrennt vom Kassenwechsel

Der Wechsel ins Apothekenmodell wechselt nicht den Versicherer: Sie bleiben in derselben Kasse. Prüfen Sie, ob eine Partnerapotheke erreichbar ist. Für einen Kassenwechsel muss die Grundversicherung bis 30. November gekündigt werden.

Das Vorgehen

Richten Sie einen schriftlichen Antrag an Ihre Kasse mit dem Wechsel ins Apothekenmodell (PharMed) und der Wirkung auf den 1. Januar. Datieren und unterschreiben Sie.

Keine Änderung ist möglich, solange Prämien oder Beteiligungen offen sind. Senden Sie eingeschrieben und bewahren Sie den Nachweis auf.

Für 2027 ins Apothekenmodell wechseln?

Bereiten Sie Ihren schriftlichen Antrag vor dem 30. November vor.

Antrag vorbereiten

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für den Wechsel ins Apothekenmodell?

Der 30. November, mit Wirkung auf den folgenden 1. Januar. Der Antrag muss bis dahin bei der Kasse eintreffen.

Reduziert das Apothekenmodell die Leistungen?

Nein. Der gesetzliche Leistungskatalog ist identisch zum Standardmodell. Nur der erste Zugang (zuerst Apotheker) ändert sich.

Braucht es eine Partnerapotheke in meiner Nähe?

Ja. Das Modell setzt eine erreichbare Partnerapotheke voraus. Prüfen Sie die Verfügbarkeit vor dem Abschluss.

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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7