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KVG-KündigungLAMal · Suisse

KVG-Franchise 300 CHF (ordentlich): Regeln und Fristen

Ordentliche KVG-Franchise von 300 CHF: ihre Besonderheit (Kündigung per 30. Juni mit freier Arztwahl) und die Frist 30. November. Nur Rechtsfakten.

Die Franchise von 300 CHF ist die ordentliche Franchise der obligatorischen Krankenpflegeversicherung: der per KVV festgelegte Mindestbetrag für Erwachsene. Sie eröffnet eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit per 30. Juni bei freier Arztwahl. Diese Seite erläutert die rechtlichen Besonderheiten, ohne die Zusatzversicherung zu behandeln.

Die ordentliche Franchise von 300 CHF

Für Erwachsene beträgt die ordentliche Franchise 300 CHF. Die übrigen Stufen (500, 1000, 1500, 2000, 2500) sind wählbare Franchisen, die die Prämie gegen eine höhere Beteiligung senken.

Mit der ordentlichen Franchise zahlen Sie die ersten 300 CHF Kosten des Jahres, danach einen Selbstbehalt von 10 % bis zur Obergrenze. Der Leistungskatalog bleibt unabhängig von der Franchise gleich.

Die Kündigung per 30. Juni mit ordentlicher Franchise

Wichtige Besonderheit: Wer mit ordentlicher Franchise (300) UND freier Arztwahl (Standardmodell) versichert ist, kann die Grundversicherung auch per 30. Juni kündigen. Das Schreiben muss dann bis 31. März eingehen (drei Monate Frist für diesen Mitte-Jahr-Termin).

Der ordentliche Termin 30. November

Unabhängig davon können Sie immer auf den 30. November kündigen, mit Wirkung auf den 1. Januar und einem Monat Frist. In beiden Fällen ist das Eingangsdatum bei der Kasse massgebend.

Franchise wechseln oder bei 300 bleiben

Wollen Sie nur die Franchise ändern (etwa auf 2500 erhöhen), teilen Sie dies Ihrer Kasse bis zum 30. November mit, mit Wirkung auf den 1. Januar. Das ist keine Kündigung.

Kein Wechsel ist möglich, solange Prämien oder Beteiligungen offen sind. Senden Sie Ihr Schreiben eingeschrieben.

Per 30. Juni oder 1. Januar kündigen?

Bereiten Sie Ihr gültiges Schreiben je nach betreffendem Termin vor.

Schreiben vorbereiten

Häufige Fragen

Warum erlaubt 300 CHF eine Kündigung per 30. Juni?

Mit ordentlicher Franchise (300) und freier Arztwahl sieht das Gesetz eine Kündigung per 30. Juni vor: Das Schreiben muss bis 31. März bei der Kasse eintreffen.

Ist die Franchise 300 obligatorisch?

Nein. 300 ist die Mindestfranchise (ordentlich). Sie können eine höhere wählbare Stufe wählen, um die Prämie zu senken, mitgeteilt bis 30. November.

Welches Datum ist für die Frist massgebend?

Das Eingangsdatum des Schreibens bei der Kasse, nicht der Poststempel. Senden Sie eingeschrieben, um einen Nachweis zu haben.

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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7