Die Franchise von 2500 CHF ist die höchste wählbare Franchise, die die KVV für die obligatorische Krankenpflegeversicherung vorsieht. 2500 senkt Ihre Monatsprämie gegen eine höhere Kostenbeteiligung. Diese Seite erklärt, wie Sie auf 2500 wechseln, wieder heraus und welche Frist gilt, ohne Ihre Kassenwahl zu berühren.
Was eine Franchise von 2500 CHF ändert
Die per Verordnung festgelegten Erwachsenenfranchisen sind 300, 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 CHF; 2500 ist die höchste Stufe. Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie, aber Sie tragen mehr Kosten selbst, bevor die Kasse zahlt.
Die Franchise ändert nie den Leistungskatalog: Die Grundversicherung deckt unabhängig vom Betrag exakt dieselben gesetzlichen Leistungen.
Auf Franchise 2500 wechseln oder heraus
Der Franchisewechsel für das Folgejahr muss Ihrer Kasse bis zum 30. November mitgeteilt werden. Es ist keine Kündigung der Versicherung: Sie bleiben bei derselben Kasse und ändern nur den Franchisebetrag auf den 1. Januar.
Wenn Sie auch die Kasse wechseln
Um Ihre aktuelle Kasse zu verlassen, muss die Kündigung der Grundversicherung spätestens am 30. November (letzter Werktag) beim Versicherer eintreffen, mit Wirkung auf den 1. Januar. Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat, massgebend ist das Eingangsdatum.
Vorsicht vor der Wahl von 2500
Die Franchise 2500 lohnt sich vor allem, wenn Sie wenig Leistungen beziehen. Bei unerwarteten Kosten tragen Sie die gesamte Franchise vor der Übernahme, danach den Selbstbehalt von 10 % bis zur Obergrenze.
Senden Sie Ihren Antrag eingeschrieben und bewahren Sie den Nachweis auf: Kein Franchisewechsel ist möglich, solange Prämien oder Beteiligungen offen sind.
Franchise oder Kasse auf den 1. Januar wechseln?
Bereiten Sie Ihr gültiges Schreiben vor und halten Sie die Frist 30. November ein.
Schreiben vorbereitenHäufige Fragen
Welche Frist gilt für den Wechsel auf Franchise 2500?
Der Franchisewechsel für das Folgejahr muss der Kasse bis zum 30. November mitgeteilt werden, mit Wirkung auf den 1. Januar.
Ist der Wechsel auf 2500 eine Kündigung?
Nein. Eine Franchiseänderung ist keine Kündigung: Sie bleiben bei derselben Kasse. Nur ein Kassenwechsel verlangt eine bis 30. November eingegangene Kündigung.
Kann ich die Franchise mit offenen Prämien wechseln?
Nein. Kein Franchise- oder Kassenwechsel ist möglich, solange Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind.
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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7