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KVG-KündigungLAMal · Suisse

Wählbare KVG-Franchisen: 500, 1000, 1500 und 2000 CHF

Vergleich der wählbaren KVG-Franchisen (500, 1000, 1500, 2000 CHF): Logik Prämie/Risiko und Frist 30. November für den Wechsel. Rechtsfakten, keine erfundenen Beträge.

Zwischen der ordentlichen Franchise von 300 CHF und dem Maximum von 2500 CHF sieht die KVV vier wählbare Zwischenstufen vor: 500, 1000, 1500 und 2000 CHF. Eine höhere Stufe senkt die Prämie, erhöht aber Ihren Kostenanteil. Diese Seite vergleicht die Stufen und erklärt den Wechsel.

Die wählbaren Stufen 500 bis 2000 CHF

Die per Verordnung festgelegten Erwachsenenfranchisen sind 300 (ordentlich), 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 CHF. Die Stufen 500, 1000, 1500 und 2000 sind Zwischenschritte: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie.

Die passende Stufe hängt von Ihrem erwarteten Leistungsbezug ab. Eine hohe Stufe lohnt sich bei wenig Kosten; eine tiefe schützt besser bei hohen Kosten. Der Leistungskatalog ändert sich nie.

Wie man die Stufe wechselt

Der Franchisewechsel für das Folgejahr wird der Kasse bis zum 30. November mitgeteilt, mit Wirkung auf den 1. Januar. Sie wechseln frei zwischen 300 und 2500 innerhalb dieser Frist.

Es ist keine Kündigung

Eine Franchiseänderung berührt Ihre Mitgliedschaft nicht: Sie bleiben bei derselben Kasse. Wollen Sie zusätzlich die Kasse wechseln, ist das eine separate Kündigung, eingegangen bis 30. November, Wirkung auf den 1. Januar.

Vorsichtsmassnahmen

Keine Franchiseänderung wird akzeptiert, solange Prämien oder Beteiligungen offen sind. Teilen Sie Ihre Wahl schriftlich mit und bewahren Sie einen Versandnachweis auf.

Um die Wirkung einer Stufe auf Ihre Prämie konkret zu vergleichen, nutzen Sie unseren Franchisenvergleich, der auf offiziellen Daten beruht, ohne Zahlen zu erfinden.

Franchise auf den 1. Januar anpassen?

Teilen Sie Ihrer Kasse Ihre neue Stufe vor dem 30. November mit.

Schreiben vorbereiten

Häufige Fragen

Welche wählbaren Franchisestufen gibt es?

Für Erwachsene: 500, 1000, 1500 und 2000 CHF, zwischen der ordentlichen Franchise von 300 und dem Maximum von 2500.

Welche Frist gilt für den Stufenwechsel?

Der 30. November, mit Wirkung auf den 1. Januar des Folgejahres. Es ist eine reine Franchiseänderung, keine Kündigung.

Reduziert eine höhere Stufe die Leistungen?

Nein. Unabhängig von der Franchise deckt die Grundversicherung dieselben gesetzlichen Leistungen. Nur Prämie und Ihre Beteiligung ändern sich.

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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7