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KVG-KündigungLAMal · Suisse

KVG-Franchise senken für besseren Schutz

Wie Sie die KVG-Franchise (bis 300 CHF, ordentliche Franchise) senken, um besser erstattet zu werden: Frist 30. November und schriftliches Vorgehen. Nur Rechtsfakten.

Die Franchise zu senken erhöht die Prämie, verringert aber Ihren Kostenanteil vor dem Eingreifen der Kasse. Das ist sinnvoll bei erwarteten hohen Kosten. Sie können bis 300 CHF heruntergehen, die ordentliche Franchise für Erwachsene. Diese Seite erklärt Frist und Vorgehen, nur für die KVG-Grundversicherung.

Warum die Franchise senken

Eine tiefere Franchise bedeutet eine höhere Monatsprämie, aber die Kasse zahlt früher im Jahr. Das lohnt sich bei erwarteten hohen Kosten (geplante Behandlung, Schwangerschaft, regelmässige Pflege).

Für Erwachsene ist die tiefste Franchise die ordentliche von 300 CHF. Für Kinder kann sie bis 0 CHF sinken. Die Franchise 300 eröffnet zudem die Kündigung per 30. Juni bei freier Arztwahl.

Die Frist 30. November

Die Franchise für das Folgejahr zu senken wird der Kasse bis zum 30. November mitgeteilt, mit Wirkung auf den 1. Januar. Es ist der einzige Termin für diese Änderung.

Keine Kündigung

Die Franchise zu senken ist keine Kündigung: Sie bleiben bei derselben Kasse. Keine Änderung wird jedoch akzeptiert, solange Prämien oder Beteiligungen offen sind.

Das Vorgehen

Richten Sie einen schriftlichen Antrag an Ihre Kasse mit Versichertennummer, gewünschter tieferer Franchise und Wirkung auf den 1. Januar. Datieren und unterschreiben Sie.

Senden Sie eingeschrieben oder über Ihr Versichertenkonto, bewahren Sie den Nachweis auf und prüfen Sie, dass die neue Police die beantragte Franchise nennt.

Franchise auf den 1. Januar senken?

Bereiten Sie Ihren schriftlichen Antrag vor und halten Sie die Frist 30. November ein.

Antrag vorbereiten

Häufige Fragen

Wie tief kann ich die Franchise senken?

Für Erwachsene bis 300 CHF (ordentliche Franchise). Für Kinder bis 0 CHF.

Welche Frist gilt für die Senkung?

Der 30. November, mit Wirkung auf den folgenden 1. Januar. Der Antrag muss bis dahin bei der Kasse eintreffen.

Wechsle ich durch das Senken die Kasse?

Nein. Die Senkung erfolgt bei Ihrer aktuellen Kasse. Es ist keine Kündigung.

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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7