Die Franchise zu erhöhen ist der einfachste Hebel, um die Grundversicherungsprämie ohne Kassenwechsel zu senken. Sie können stufenweise bis 2500 CHF für Erwachsene erhöhen. Diese Seite erklärt Vorgehen und Frist, strikt auf die KVG-Grundversicherung beschränkt.
Warum die Franchise erhöhen
Für Erwachsene kann die Franchise auf 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 CHF erhöht werden. Je höher die Franchise, desto tiefer die Monatsprämie, da Sie einen grösseren Kostenanteil vor dem Eingreifen der Kasse tragen.
Diese Strategie lohnt sich vor allem bei wenig Leistungsbezug. Im Gegenzug tragen Sie die gesamte gewählte Franchise vor jeder Rückerstattung, danach den Selbstbehalt von 10 % bis zur Obergrenze.
Die Frist 30. November
Der Franchisewechsel für das Folgejahr muss der Kasse bis zum 30. November mitgeteilt werden, mit Wirkung auf den 1. Januar. Es ist dieselbe Frist wie für einen Modellwechsel.
Keine Kündigung
Die Franchise zu erhöhen ist keine Kündigung: Sie bleiben bei derselben Kasse. Kein Grund ist nötig, aber keine Änderung ist möglich, solange Prämien oder Beteiligungen offen sind.
Das Vorgehen
Richten Sie einen schriftlichen Antrag an Ihre Kasse mit Versichertennummer, gewünschter neuer Franchise und Wirkung auf den 1. Januar. Datieren und unterschreiben Sie.
Senden Sie eingeschrieben oder über Ihr Versichertenkonto und bewahren Sie den Nachweis auf. Prüfen Sie danach, dass die neue Police die beantragte Franchise nennt.
Franchise auf den 1. Januar erhöhen?
Bereiten Sie Ihren schriftlichen Antrag vor und halten Sie die Frist 30. November ein.
Antrag vorbereitenHäufige Fragen
Bis zu welchem Betrag kann ich die Franchise erhöhen?
Für Erwachsene bis 2500 CHF, in Stufen (500, 1000, 1500, 2000, 2500). Für Kinder bis 600 CHF.
Welche Frist gilt für die Erhöhung?
Der 30. November, mit Wirkung auf den folgenden 1. Januar. Der Antrag muss bis dahin bei der Kasse eintreffen.
Muss ich die Kasse wechseln, um die Franchise zu erhöhen?
Nein. Die Erhöhung erfolgt bei Ihrer aktuellen Kasse. Es ist keine Kündigung.
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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7