Die Kündigung der KVG-Grundversicherung unterliegt einer Monatsfrist. Konkret legt diese das letzte Datum fest, an dem Ihre Kasse Ihr Schreiben erhalten haben muss, damit die Kündigung zum gewünschten Termin wirkt. Diese Seite klärt die Frist und die daraus folgenden Daten.
Was die Monatsfrist bedeutet
Für die Grundversicherung im Standardmodell bedeutet die Monatsfrist, dass Ihre Kündigung spätestens einen Monat vor Ende des Kalenderjahres bei der Kasse eintreffen muss, also am 30. November (letzter Werktag), mit Wirkung auf den 1. Januar.
Die Frist berechnet sich ab dem Eingangsdatum bei der Kasse, nicht ab dem Versanddatum. Der Poststempel genügt nicht: Planen Sie Vorlauf ein, damit das Schreiben vor dem 30. November ankommt.
Die anderen Termine
Sind Sie im Standardmodell mit der ordentlichen Franchise von 300 CHF, ist auch eine Kündigung per 30. Juni möglich: Dann beträgt die Frist drei Monate und das Schreiben muss bis 31. März eintreffen.
Alternative Modelle und wählbare Franchisen
Mit einem alternativen Modell (Hausarzt, HMO, Telmed, Apotheke) oder einer wählbaren Franchise bleibt die Kündigung per 30. November möglich (Monatsfrist), aber nicht per 30. Juni.
Die Frist sichern
Senden Sie Ihre Kündigung eingeschrieben und geben Sie mehrere Tage vor dem Stichtag auf. Das Tracking belegt das Eingangsdatum und schützt bei Streit.
Keine Kündigung ist gültig, solange Prämien oder Beteiligungen offen sind: Bereinigen Sie vor dem Versand.
Die Frist auf den 1. Januar einhalten?
Bereiten Sie Ihr gültiges Schreiben vor und senden Sie es vor dem 30. November.
Schreiben vorbereitenHäufige Fragen
Läuft die Monatsfrist ab Versand oder Eingang?
Ab Eingang bei der Kasse. Ihr Schreiben muss spätestens am 30. November eingehen, für eine Wirkung auf den 1. Januar.
Welche Frist gilt für eine Kündigung per 30. Juni?
Drei Monate: Mit Standardmodell und ordentlicher Franchise (300) muss das Schreiben bis 31. März bei der Kasse eintreffen.
Ändert sich die Frist je nach Kasse?
Nein. Die gesetzliche Frist der Grundversicherung ist für alle Kassen gleich: ein Monat für den Termin 30. November.
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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7