Ein häufiger Irrtum kostet ein ganzes Versicherungsjahr: zu glauben, der Poststempel genüge. Bei der KVG-Grundversicherung zählt das Datum, an dem die Kasse Ihre Kündigung ERHÄLT. Diese Seite erklärt die Regel und wie Sie sicherstellen, dass Ihr Schreiben rechtzeitig ankommt.
Die Regel: Eingang, nicht Versand
Ihre Kündigung muss spätestens am Stichtag (30. November, letzter Werktag, Wirkung 1. Januar) im Besitz der Kasse sein. Trifft das Schreiben am 1. Dezember ein, ist die Kündigung verspätet und Sie bleiben ein weiteres Jahr versichert.
Der Poststempel genügt also nicht: Ihren Brief am Abend des 30. November aufzugeben, garantiert keinen rechtzeitigen Eingang. Planen Sie mehrere Tage Vorlauf ein.
Wie man den Eingang nachweist
Senden Sie Ihre Kündigung als Einschreiben: Sie erhalten einen Versandnachweis und ein Tracking, das das Zustelldatum bei der Kasse belegt. Das ist die sicherste Lösung bei Streit.
A-Post Plus und Alternativen
A-Post Plus bietet ebenfalls ein Zustelltracking ohne Unterschrift. Welcher Weg auch immer: Bewahren Sie den Beleg auf und geben Sie früh genug auf, damit der Eingang vor dem Stichtag erfolgt.
Den Stichtag vorwegnehmen
Der gute Reflex: Geben Sie Ihre Kündigung mindestens eine Woche vor dem 30. November (oder 31. März / 30. September je nach Fall) auf, um jede Postlaufzeit abzufedern.
Keine Kündigung ist gültig, solange Prämien oder Beteiligungen offen sind: Bereinigen Sie Ihre Lage vor dem Versand.
Ihre Kündigung rechtzeitig sichern?
Bereiten Sie Ihr Schreiben vor und senden Sie es vor dem Stichtag eingeschrieben.
Schreiben vorbereitenHäufige Fragen
Gilt der Poststempel für die KVG?
Nein. Massgebend ist das Eingangsdatum bei der Kasse. Ein nach dem Stichtag eingegangenes Schreiben ist verspätet, auch wenn rechtzeitig aufgegeben.
Wie stelle ich sicher, dass meine Kündigung rechtzeitig ankommt?
Senden Sie eingeschrieben und geben Sie mehrere Tage vor dem Stichtag auf. Das Tracking belegt das Zustelldatum bei der Kasse.
Was passiert, wenn mein Schreiben zu spät eintrifft?
Die Kündigung wird verschoben: Sie bleiben ein weiteres Jahr versichert. Daher ist frühes Versenden wichtig.
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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7