Zum Hauptinhalt springen
KVG-KündigungLAMal · Suisse

KVG-Modellwechsel per 1. Juli: Verfahren und Bedingungen

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 20. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

KVG-Modellwechsel per 1. Juli: Verfahren und Bedingungen
Foto © Gestumblindi · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Das KVG bietet zwei Fenster für Modellwechsel: das Hauptfenster zum 1. Januar (Frist Ende November) und ein Zwischenfenster zum 1. Juli für bestimmte Modelle. Dieses zweite Fenster ist weniger bekannt.

Welche Modelle können per 1. Juli gewechselt werden?

Das Juli-Fenster gilt für alternative Modelle, die vertraglich per 1. Juli eintreten können. In der Praxis ermöglichen die meisten Hausarztmodelle und einige HMO-Modelle einen Wechsel per 1. Juli. Telmed und Standardmodell sind in der Regel auf den 1. Januar beschränkt.

Dieses Fenster variiert je nach Kasse. Prüfen Sie in Ihren AVB, ob Ihre Kasse einen Modellwechsel per 1. Juli erlaubt.

KVG-Modellwechsel per 1. Juli: Verfahren und Bedingungen

Die Frist: bis Ende März

Für einen Modellwechsel per 1. Juli muss die Kündigung bis Ende März (spätestens 31. März) bei Ihrer Kasse eingehen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.

Verpassen Sie die März-Frist, ist der nächste Modellwechsel erst zum 1. Januar möglich (Frist Ende November).

Modellwechsel ohne Kassenwechsel möglich?

Ja, vollständig. Der Modellwechsel kann innerhalb derselben Kasse erfolgen — Sie bleiben beim selben Versicherer, ändern aber den Vertragstyp.

Wollen Sie gleichzeitig Kasse und Modell wechseln, müssen Sie die Kassenwechselfristen einhalten (Frist Ende November für Wirkung per 1. Januar). Ein unterjähriger Kassenwechsel ist nicht möglich.

Warum per 1. Juli wechseln?

Gründe: (1) Sie haben kürzlich einen festen Hausarzt gefunden und möchten ab Juli vom Modellrabatt profitieren; (2) Umzug in ein HMO-Gebiet; (3) Veränderung Ihrer medizinischen Situation.

Einsparung für 6 Monate: 15 % Rabatt auf 400 CHF Prämie = 60 CHF/Monat × 6 = 360 CHF im Halbjahr.

Einschränkungen alternativer Modelle

Im alternativen Modell müssen Sie via Ihren Hausarzt (oder HMO-Zentrum, Telmed) zu Spezialisten überwiesen werden. Ohne diesen Schritt können Spezialisten-Leistungen nicht oder nur teilweise vergütet werden.

Das Standardmodell (freie Arztwahl, höhere Prämie) bleibt die Option, wenn Sie Spezialisten direkt aufsuchen möchten.

Häufige Fragen

Kann ich das KVG-Modell während des Jahres (z.B. im April) wechseln?

Nein. Die einzigen Wechselfenster sind 1. Januar (Frist Ende November) und für bestimmte Modelle 1. Juli (Frist Ende März). Zu anderen Terminen ist kein Modellwechsel möglich.

Kann ich im Hausarztmodell noch direkt einen Spezialisten aufsuchen?

In der Regel nein, ausser bei Notfällen oder Spezialisten, die vom Modell ausdrücklich ausgenommen sind (Gynäkologe, Augenarzt, Psychiater je nach Vertrag).

Gilt mein Prämienrabatt sofort ab 1. Juli?

Ja. Tritt der Modellwechsel per 1. Juli in Kraft, gilt die reduzierte Prämie ab der Juli-Rechnung.

Verwandte Seiten und Tools

Ebenfalls lesenswert