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KVG-Unfalldeckung ausschliessen und Prämie sparen

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 30. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit

KVG-Unfalldeckung ausschliessen und Prämie sparen
Foto © Tony Webster · CC BY 2.0 · Wikimedia Commons

Die KVG deckt standardmässig Krankheit UND Unfälle. Wenn Sie als Arbeitnehmer über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) Ihres Arbeitgebers unfallversichert sind, bezahlen Sie diese Deckung doppelt. Es gibt eine gesetzliche Option, die Unfalldeckung aus der KVG auszuschliessen und die Prämie zu senken.

Warum deckt die KVG Unfälle standardmässig?

Die KVG deckt Krankheiten und Unfälle (KVG Art. 1a und 8). Wer über kein anderes System unfallversichert ist (UVG, Militärversicherung), braucht diese Deckung.

Arbeitnehmer, die mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig sind, sind über die UVG obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert — und damit doppelt unfallgedeckt.

KVG-Unfalldeckung ausschliessen und Prämie sparen

Die Option Unfallausschluss (KVG Art. 8)

KVG Art. 8 erlaubt Versicherten, die über die UVG unfallgedeckt sind, die Unfalldeckung aus der KVG auszuschliessen. Dies senkt die KVG-Prämie um rund 7–8 %.

Um diese Option zu aktivieren, genügt eine Meldung an die KVG-Kasse mit einer Bestätigung des Arbeitgebers oder der UVG-Kasse über die Unfalldeckung.

Wer kann diese Option nutzen?

Sie können den KVG-Unfalleinschluss ausschliessen, wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig sind — was Sie automatisch über die UVG (Nichtberufsunfälle) deckt.

Bei weniger als 8 Stunden pro Woche oder bei Selbstständigkeit greift die UVG-Nichtberufsunfalldeckung nicht — Sie dürfen dann den KVG-Unfalleinschluss nicht ausschliessen.

Bei Jobverlust oder Arbeitszeitreduktion unter 8h/Woche muss der Unfalleinschluss sofort reaktiviert werden, um keine Deckungslücke zu riskieren.

Wie viel lässt sich sparen?

Die Prämienreduktion beträgt im Schnitt 7–8 %. Bei einer Monatsprämie von 400 CHF sind das 28–32 CHF/Monat, also 336–384 CHF/Jahr.

Diese Ersparnis addiert sich zu Optimierungen bei Kasse, Modell und Franchise — zusammen können das mehrere Hundert Franken pro Jahr sein.

Wie wird die Option aktiviert oder deaktiviert?

Zum Ausschluss: Melden Sie sich bei Ihrer KVG-Kasse, füllen Sie das Formular aus und legen Sie die Unfalldeckungsbestätigung bei. Der Ausschluss tritt zum 1. des Folgemonats in Kraft.

Zur Reaktivierung: Bei Jobverlust, Arbeitszeitreduktion oder Wechsel in die Selbstständigkeit sofort die KVG-Kasse benachrichtigen. Die Reaktivierung ist sofort wirksam.

Häufige Fragen

Muss ich bei Jobverlust sofort den Unfalleinschluss reaktivieren?

Ja, sofort. Die UVG-Nichtberufsunfalldeckung erlischt 30 Tage nach dem letzten Arbeitstag. Ohne Reaktivierung innerhalb dieser Frist sind Sie nicht mehr unfallgedeckt.

Beeinflusst der Unfallausschluss Krankheitsleistungen?

Nein. Der Ausschluss betrifft nur Unfälle. Rückerstattungen für Krankheit, Medikamente und Hospitalisierung bleiben unverändert.

Kann mein Arbeitgeber mich zum Unfallausschluss zwingen?

Nein. Der Unfallausschluss ist eine persönliche Entscheidung. Ihr Arbeitgeber kann sie weder anordnen noch verbieten.

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