Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 15. Juli 2027 · 5 Min. Lesezeit

Der Verlust des Ehepartners erschüttert das Gleichgewicht des Haushalts, auch bei der Krankenversicherung. Jede Person bleibt in der KVG-Grundversicherung einzeln versichert, doch der Todesfall erfordert mehrere Schritte: den Vertrag der verstorbenen Person beenden, die verbleibenden Deckungen prüfen und Franchise sowie Modell an die neue finanzielle Lage anpassen. Wer die Fristen und Spielräume kennt, vermeidet Prämien für eine unpassende Deckung. Dieser praktische Leitfaden begleitet Sie Schritt für Schritt durch diese Neuordnung, ohne Hast, aber unter Beachtung der gesetzlichen Fristen.
Den KVG-Vertrag des verstorbenen Ehepartners beenden
In der Schweiz ist die Grundversicherung streng individuell: Jede versicherte Person hat ihren eigenen Vertrag, auch innerhalb eines Paares. Beim Tod endet der KVG-Vertrag der verstorbenen Person automatisch am Todestag. Sie müssen ihn nicht im Sinne einer Frist kündigen: Er erlischt von Gesetzes wegen. Dennoch sollten Sie die Krankenkasse rasch informieren und ihr die Todesurkunde übermitteln, damit sie den Prämieneinzug einstellt und die Schlussabrechnung erstellt.
Die Kasse berechnet dann die bis zum Todestag geschuldeten Prämien und erstattet einen allfälligen Überschuss an die Erbschaft. Bewahren Sie die Belege auf und prüfen Sie die Abrechnung. Sind noch Behandlungsrechnungen der verstorbenen Person offen, gehören sie zur Erbschaft und werden von der Kasse nach den üblichen Regeln weiterbehandelt. Warten Sie nicht mehrere Monate: Eine verspätete Meldung erschwert die Rückerstattung und kann zu unrechtmässigen Abzügen führen, die später korrigiert werden müssen.
Eigene Deckung und jene der Kinder prüfen
Ihr persönlicher KVG-Vertrag ist vom Todesfall nicht betroffen: Er läuft normal weiter, mit derselben Franchise und demselben Modell. Jetzt ist der richtige Moment zu prüfen, ob er noch zu Ihren Bedürfnissen passt. Hat Ihr Ehepartner die Verwaltung des Haushalts geführt, stellen Sie sicher, dass Sie Zugang zur Korrespondenz Ihrer Kasse, zu Ihrer Versichertennummer und zu allfälligen Prämienmahnungen haben. Eine vergessene Deckung oder eine nicht gemeldete Adressänderung kann vermeidbare administrative Komplikationen verursachen.
Für die Kinder bleibt die Grundversicherung obligatorisch, und jedes Kind behält seinen eigenen Vertrag. Prüfen Sie, wer nun als gesetzlicher Vertreter und Prämienzahler bei der Kasse eingetragen ist. Die KVG-Altersgruppen (0-18, 19-25, ab 26 Jahren) bestimmen die Prämienhöhe und die anwendbaren Franchisen: Für ein Kind reicht die Franchise von 0 bis 600 CHF. Nutzen Sie die Gelegenheit zu prüfen, ob die gewählte Franchise noch zum Gesundheitszustand und zu den absehbaren Behandlungen jedes Kindes passt.
Franchise an Ihre neue Situation anpassen
Der Tod des Ehepartners verändert oft das Budget und die Inanspruchnahme von Leistungen. Das ist ein berechtigter Grund, Ihre Franchise neu zu prüfen. Das KVG sieht für Erwachsene feste Stufen vor: 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 CHF. Eine hohe Franchise senkt die Monatsprämie, setzt Sie aber im Krankheitsfall höheren Kosten aus. Umgekehrt gibt eine tiefe Franchise Sicherheit, wenn Sie häufige Konsultationen erwarten. Die richtige Wahl hängt von Ihrer Gesundheit, Ihrem Budget und Ihrer Risikobereitschaft ab.
Wann wird die Änderung wirksam? Ein Franchisewechsel innerhalb derselben Kasse erfolgt in der Regel auf den 1. Januar, wobei Sie Ihren Entscheid vor Jahresende mitteilen. Bewerten Sie Ihren jüngsten Leistungsbezug: Bleiben Sie gesund, kann eine höhere Franchise die Prämie spürbar senken, oft in der Grössenordnung mehrerer Prozent. Vergessen Sie nicht den Selbstbehalt von 10 % auf die Kosten über der Franchise, begrenzt auf 700 CHF pro Jahr für einen Erwachsenen.
Versicherungsmodell anpassen, um die Prämie zu optimieren
Über die Franchise hinaus beeinflusst das Versicherungsmodell die Prämie stark. Alternative Modelle (Hausarzt, HMO, Telemedizin, Erstberatung in der Apotheke) schreiben einen definierten Behandlungsweg vor, gewähren dafür aber einen Rabatt gegenüber dem freien Modell. Für einen hinterbliebenen Haushalt, der sein Budget anpassen muss, kann der Wechsel zu einem alternativen Modell eine erhebliche Ersparnis bringen, ohne die Qualität der Grundleistungen zu mindern, die unabhängig vom Modell identisch bleiben.
Wählen Sie ein Modell, das zu Ihren Gewohnheiten passt: Telemedizin eignet sich, wenn Sie einen telefonischen oder digitalen Erstkontakt akzeptieren, das Hausarztmodell, wenn Sie eine Vertrauensperson haben. Je nach gewähltem Modell kann die Ersparnis 10 bis 25 % der Grundprämie erreichen. Prüfen Sie jedoch die Auflagen: etwa den obligatorischen Erstschritt vor einer Facharztkonsultation. Vergleichen Sie mehrere Kassen, da Rabatte und Netzwerke von Versicherer zu Versicherer deutlich variieren.
Kündigungsfristen beim Kassenwechsel einhalten
Möchten Sie für die Grundversicherung die Kasse wechseln, gelten strenge Fristen. Um Ihr KVG zu kündigen und auf den 1. Januar zu einem anderen Versicherer zu wechseln, muss Ihr Kündigungsschreiben spätestens am letzten Werktag im November bei Ihrer aktuellen Kasse eintreffen: Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat auf das Jahresende. Eine zu spät versandte Kündigung verschiebt den Wechsel um ein ganzes Jahr, was ein bereits angespanntes Budget belasten kann.
Bestätigen Sie vor der Kündigung zuerst die Annahme durch die neue Kasse: In der Grundversicherung ist die Aufnahme obligatorisch und ohne Vorbehalt, doch der Vertrag muss in Ordnung sein, um einen Deckungsunterbruch zu vermeiden. Da die Trauerzeit belastend ist, setzen Sie Erinnerungen in Ihren Kalender und bewahren Sie einen Einschreibe-Versandnachweis auf. Wechseln Sie nur Franchise oder Modell innerhalb derselben Kasse, ist die Frist flexibler, doch der Termin 1. Januar bleibt die Referenz.
Häufige Fragen
Muss ich den KVG-Vertrag meines verstorbenen Ehepartners selbst kündigen?
Nein. Die Grundversicherung endet automatisch am Todestag, ohne Kündigungsfrist Ihrerseits. Sie müssen lediglich die Kasse informieren und ihr die Todesurkunde übermitteln, damit sie den Prämieneinzug einstellt und die Schlussabrechnung erstellt. Ein allfälliger Überschuss wird der Erbschaft erstattet. Handeln Sie rasch, um unrechtmässige Abzüge zu vermeiden, die später korrigiert werden müssen.
Ändert sich mein KVG-Vertrag nach dem Tod meines Ehepartners?
Nein, Ihr persönlicher Vertrag läuft ohne automatische Änderung weiter: dieselbe Franchise, dasselbe Modell, dieselbe Kasse. Der Todesfall hat keine direkte Wirkung auf Ihre individuelle Deckung. Dennoch ist es ein guter Moment, sie zu überprüfen und an Ihr neues Budget anzupassen, indem Sie Franchise oder Modell allenfalls auf den 1. Januar ändern, unter Beachtung der gesetzlichen Fristen.
Kann ich die Franchise unmittelbar nach dem Todesfall ändern?
Ein Franchisewechsel innerhalb derselben Kasse wird in der Regel auf den 1. Januar wirksam, wobei Sie Ihren Entscheid vor Jahresende mitteilen. Eine sofortige Änderung wegen des Todesfalls gibt es nicht. Nutzen Sie den jährlichen Termin, um eine passende Stufe zu wählen: 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 CHF für einen Erwachsenen, je nach Gesundheit und Risikobereitschaft.