Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 11. Februar 2027 · 3 Min. Lesezeit

Jedes Jahr im November wechseln Hunderttausende Schweizer Krankenkasse für günstigere Prämien. Der Prozess ist einfach — die Fristen sind strikt. Vollständiger Leitfaden für einen erfolgreichen Wechsel.
Warum November der einzige Kassenwechselmonat ist
KVG-Kassenwechsel in der Schweiz: nur per 1. Januar möglich. Kündigungsbrief muss bis 30. November bei aktueller Kasse EINGEHEN. Keine andere reguläre Wechselgelegenheit im Jahr.
Strenge Fixregel: 30. November verpasst = ein weiteres Jahr bei aktueller Kasse. November ist damit der kritische Krankenversicherungsmonat des Jahres.
Schritt 1: Kassenvgl. und Prämien in Ihrer Region
Vor Kündigung: Prämienvergleich in Ihrem Kanton für Ihr Profil (Alter, Franchise, Modell). BAG-Vergleich (priminfo.admin.ch) oder anerkannte private Vergleichsportale. Günstigere Kassen als aktuelle identifizieren.
Neben Prämie auch Servicequalität bewerten (Erreichbarkeit, Erstattungsschnelligkeit, App). Günstigste ≠ immer beste.
Schritt 2: Bei neuer Kasse VOR Kündigung einschreiben
Erst neue Kasse einschreiben — dann alte kündigen. Einfache Online-Einschreibung bei den meisten Kassen. Neue Kasse bestätigt Affiliation per 1. Januar schriftlich.
Diese Aufnahmebestätigung aufbewahren. Sie beweist KVG-Deckung ab 1. Januar auch bei Jahresendkündigung alter Kasse.
Schritt 3: Kündigungsbrief an alte Kasse eingeschrieben senden
Nach Einschreibung neue Kasse: eingeschriebener Brief an alte Kasse. Inhalt: vollständiger Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Kündigung per 31. Dezember.
Fristende: Brief muss bis 30. November bei Kasse ANKOMMEN. Sicherheitshalber bis spätestens 25. November senden (Postlaufzeit).
Schritt 4: Bestätigung prüfen und Übergangslosigkeit sicherstellen
Nach Versand: alte Kasse muss Kündigung bestätigen. Bestätigung aufbewahren. Keine Deckungsüberlappung (zwei Prämien gleicher Monat) und keine Lücke sicherstellen.
Keine Antwort innerhalb 2–3 Wochen: nachfassen. Kündigungsbestätigung obligatorisch — alte Kasse kann eingeschriebenen Brief nicht ignorieren.
Häufige Fragen
Ich habe die 30-November-Frist verpasst. Kann ich trotzdem die Kasse wechseln?
Nein, nicht vor dem nächsten 1. Januar. Nächsten November-Januar-Zyklus abwarten. Ausnahme: Prämienerhöhung durch Kasse — Sonderkündigungsrecht 30 Tage.
Kann meine neue Kasse es ablehnen, mich aufzunehmen?
Nein. KVG ist Pflichtversicherung — alle KVG-Kassen MÜSSEN alle Schweizer Einwohner aufnehmen. Ablehnung zur KVG-Grundversicherung ist unzulässig, unabhängig vom Gesundheitszustand.
Muss ich auch meine VVG wechseln, wenn ich die KVG-Kasse wechsle?
Nein. VVG ist separater Vertrag. KVG-Kassenwechsel berührt bestehende VVG nicht. KVG bei einer Kasse, VVG bei einer anderen — oder beide bei derselben Kasse: alles möglich.