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Kind wird 18: Der Wechsel in die KVG-Altersgruppe 19-25 Jahre erklärt

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 8. Juli 2027 · 5 Min. Lesezeit

Kind wird 18: Der Wechsel in die KVG-Altersgruppe 19-25 Jahre erklärt
Foto © Auteur inconnu (Wikimedia Commons) · Public domain · Wikimedia Commons

Der Tag, an dem Ihr Kind volljährig wird, verändert nicht nur seinen rechtlichen Status, sondern auch Ihr Gesundheitsbudget. In der obligatorischen Grundversicherung (KVG) verlässt die versicherte Person die Kinder-Altersgruppe und wechselt in jene der jungen Erwachsenen von 19 bis 25 Jahren, deren Prämien spürbar höher liegen. Dieser automatische Übergang bietet jedoch eine echte Gelegenheit: Kasse, Modell und Franchise des neu volljährigen jungen Erwachsenen zu überdenken und so den Anstieg im Haushalt zu begrenzen.

Warum sich die Prämie bei Volljährigkeit ändert

Das KVG teilt die Versicherten in drei Altersgruppen ein: 0-18 Jahre (Kinder), 19-25 Jahre (junge Erwachsene) und ab 26 Jahren (Erwachsene). Der Wechsel in die höhere Kategorie erfolgt nicht am 18. Geburtstag, sondern nach den Tarifregeln der Kasse, in der Regel ab dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person das betreffende Alter erreicht. Konkret verlässt Ihr Kind die stark vergünstigte Kinderprämie und erhält eine Prämie für junge Erwachsene, die deutlich näher am Standardtarif liegt.

Dieser Anstieg ist systembedingt und gilt bei allen Kassen, da die Altersgruppen vom Bundesgesetz festgelegt sind. Der Prämienunterschied zwischen der Kinderkategorie und der Gruppe 19-25 Jahre gehört zu den deutlichsten Sprüngen im Versichertenleben. Wer diesen Wechsel mehrere Monate im Voraus einplant, vermeidet böse Überraschungen beim Haushaltsbudget und hat Zeit, die Deckung zu optimieren, bevor die neue Prämie gilt.

Kind wird 18: Der Wechsel in die KVG-Altersgruppe 19-25 Jahre erklärt

Die konkrete Auswirkung auf das Haushaltsbudget

Solange das Kind zur Altersgruppe 0-18 gehört, profitiert seine Prämie von erheblichen Reduktionen und in vielen Kantonen von einer verstärkten Verbilligung für Familien. Mit dem Eintritt in die Gruppe 19-25 fallen diese Vorteile geringer aus: Die Prämie des jungen Erwachsenen belastet den Haushalt stärker, bleibt aber meist unter jener einer Person ab 26 Jahren. Bei einer Familie mit mehreren Kindern kann der kumulierte Effekt von ein oder zwei Volljährigkeiten erheblich sein.

Es lohnt sich daher, den Anspruch auf kantonale Prämienverbilligungen zu prüfen, die je nach Einkommen und Status des jungen Erwachsenen (Studium, Lehre, ohne Erwerb) weiterhin gelten können. Viele Kantone behalten eine gezielte Prämienverbilligung für die 19- bis 25-Jährigen bei. Wird der Antrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt oder erneuert, lässt sich ein beachtlicher Teil des Anstiegs auffangen, ohne die obligatorische Grunddeckung selbst zu verändern.

Das Wechselfenster, das Sie nicht verpassen dürfen

Die Volljährigkeit Ihres Kindes fällt oft mit dem wichtigsten Kündigungsfenster der Grundversicherung zusammen. Bei der obligatorischen Versicherung mit ordentlicher Franchise muss die Kündigung mit einer Frist von einem Monat bei der Kasse eintreffen: Das Schreiben muss also spätestens Ende November eingehen, damit der Wechsel auf den 1. Januar wirksam wird. Das ist der ideale Moment, um die Kassen für den jungen Erwachsenen zu vergleichen, der nun in seiner eigenen Altersgruppe tarifiert wird.

Wer entscheidet künftig? Mit der Volljährigkeit wird der junge Mensch rechtlich für seinen Vertrag verantwortlich: Er unterschreibt die Kündigung und die neue Aufnahme selbst, auch wenn die Eltern ihn begleiten. Nutzen Sie die Gelegenheit für eine Gesamtprüfung: Eine in der Gruppe 19-25 günstige Kasse ist nicht zwingend dieselbe, die es in der Kinderkategorie war. Ein Vergleich bei dieser Gelegenheit senkt die Prämie häufig um 10 bis 25 % gegenüber einem passiven Verbleib beim bisherigen Versicherer.

Modell und Franchise des jungen Erwachsenen optimieren

Der Wechsel in die Gruppe 19-25 ist der richtige Moment, das Versicherungsmodell zu überdenken. Alternative Modelle (Hausarzt, HMO, Telemedizin) bieten Rabatte gegenüber dem Standardmodell mit freier Arztwahl, bei identischen Grundleistungen. Ein gesunder junger Erwachsener, der selten zum Arzt geht, zieht aus diesen Modellen meist einen klaren Vorteil, sofern er die Regeln zum Erstkontakt einhält (zuerst die Gesundheitslinie anrufen oder den Referenzarzt aufsuchen).

Die Franchise nach Profil wählen Die Franchise junger Erwachsener kann zwischen 300 und 2500 CHF festgelegt werden. Ein gesunder junger Mensch mit geringem Behandlungsbedarf fährt oft gut mit einer hohen Franchise, um die monatliche Prämie zu senken; der Selbstbehalt von 10 % bleibt auf 700 CHF pro Jahr begrenzt. Sind dagegen Behandlungen absehbar, begrenzt eine tiefe Franchise die Selbstkosten. Diese Wahl beim Gruppenwechsel zu überprüfen verhindert, dass aus Trägheit eine zur neuen Lage unpassende Franchise bestehen bleibt.

Praktischer Fahrplan: den Übergang gelassen planen

Idealerweise beginnen Sie die Überlegungen Ende Sommer vor dem Gruppenwechsel. Fragen Sie Ihre aktuelle Kasse nach dem künftigen Tarif für junge Erwachsene, prüfen Sie den Anspruch auf kantonale Verbilligungen und vergleichen Sie konkurrierende Angebote für die Gruppe 19-25, samt Modell und Franchise. So verfügen Sie über alle Elemente vor der Kündigungsfrist Ende November, ganz ohne Hektik.

Wenn Sie wechseln, achten Sie darauf, dass die neue Kasse die Aufnahme bestätigt, bevor Sie die alte kündigen: Da die Grundversicherung obligatorisch ist, ist kein Deckungsunterbruch zulässig. Sobald der junge Erwachsene in seiner eigenen Gruppe versichert ist, bewahren Sie einen schriftlichen Nachweis der Schritte auf. Ein gut vorbereiteter Übergang macht aus einem erlittenen Anstieg eine Gelegenheit zur Optimierung, unter Wahrung der unveränderten Versicherungspflicht.

Häufige Fragen

Wann genau wechselt mein Kind in die Altersgruppe 19-25?

Der Wechsel hängt nicht vom Geburtstag ab, sondern von den Tarifregeln des KVG, die die neue Gruppe in der Regel ab dem Kalenderjahr anwenden, in dem die versicherte Person das betreffende Alter erreicht. Die Kasse teilt Ihnen den neuen Tarif mit. Erkundigen Sie sich einige Monate vorher, um den Prämienanstieg zu antizipieren und einen möglichen Kassen- oder Modellwechsel vorzubereiten.

Kann mein volljähriges Kind in meinem Familienvertrag bleiben?

Die Grundversicherung ist individuell: Jede Person hat ihren eigenen Vertrag, auch innerhalb eines bei einer Kasse zusammengefassten Haushalts. Mit der Volljährigkeit wird der junge Mensch rechtlich für seine Versicherung verantwortlich und unterschreibt Kündigungen und Aufnahmen selbst. Er kann bei derselben Kasse bleiben oder eine andere wählen. Die Volljährigkeit ist gerade die Gelegenheit, für die neue Altersgruppe zu vergleichen.

Bis wann kann ich für einen Wechsel auf den 1. Januar kündigen?

Bei der obligatorischen Versicherung mit ordentlicher Franchise muss die Kündigung mit einer Frist von einem Monat bei der Kasse eintreffen, also ein Eingang spätestens Ende November für eine Wirkung auf den 1. Januar. Stellen Sie sicher, dass die neue Kasse die Aufnahme bestätigt hat, bevor Sie die alte kündigen, um jeden Unterbruch der obligatorischen Deckung zu vermeiden.

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