Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 10. Februar 2026 · 3 Min. Lesezeit

Mit der Volljährigkeit wird die Grundversicherung nicht mehr von den Eltern verwaltet: Prämie, Franchise und Modell werden Ihre Entscheidungen. Oft ist das der Anlass für eine erste Kündigung. Dieser Artikel erinnert an den rechtlichen Rahmen, ohne erfundene Prämienzahl.
Was sich mit 18 ändert
Ab Volljährigkeit verwalten Sie Ihren eigenen Grundversicherungsvertrag mit eigener Versichertennummer. Sie können per 30. November die Kasse wechseln, mit Wirkung 1. Januar, ohne Gesundheitsvorbehalt dank der Aufnahmepflicht.
Gesund wählen viele junge Erwachsene eine hohe Franchise (bis 2500 CHF) und ein alternatives Modell (Hausarzt, HMO, Telmed, Apotheke), um die Prämie zu senken.
Die Fallstricke der ersten Kündigung
Das Eingangsdatum
Massgebend ist der Eingang bei der Kasse — nicht der Versand. Senden Sie eingeschrieben mit genügend Reserve vor dem 30. November.
Offene Prämien
Keine Kündigung ist gültig, solange Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind. Prüfen Sie vor der Kündigung, dass Ihre Rechnungen beglichen sind.
Die Checkliste vor dem Versand
Geben Sie Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer, den Hinweis auf die Grundversicherung und die Wirkung per 1. Januar an, dann datieren und unterschreiben. Stellen Sie eine lückenlose Aufnahme bei der neuen Kasse ab dem 1. Januar sicher.
Häufige Fragen
Kann ich mit 18 ohne meine Eltern kündigen?
Ja. Ab Volljährigkeit verwalten Sie Ihre Grundversicherung allein und können per 30. November kündigen.
Welche Franchise für gesunde Junge?
Das Gesetz erlaubt bis 2500 CHF. Eine hohe Franchise senkt die Prämie, erhöht aber die Selbstkosten bei Behandlungen.