Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 20. Januar 2028 · 4 Min. Lesezeit

Nach einem Bruch oder einer Sehnenverletzung an der Hand verordnen Ärztinnen und Ärzte häufig Ergotherapie, um Beweglichkeit und Kraft wiederherzustellen. Diese Leistung wird von der obligatorischen Grundversicherung (KVG) gedeckt, jedoch unter klaren Bedingungen: eine gültige ärztliche Verordnung, eine anerkannte Therapieperson und eine begrenzte Anzahl Sitzungen. Dieser Artikel folgt einem konkreten Fall, um zu klären, wie die Kostenübernahme funktioniert und wie sie mit Ihrer gewählten Franchise zusammenwirkt.
Der konkrete Fall: eine Handverletzung und ihre Verordnung
Stellen wir uns eine Patientin vor, die sich das Handgelenk bricht und danach eine Gelenksteife mit verminderter Greifkraft entwickelt. Sobald die knöcherne Heilung bestätigt ist, stellt ihr Hausarzt oder Chirurg eine Ergotherapie-Verordnung aus. Dieses Dokument ist keine blosse Empfehlung: Es ist die Voraussetzung für die Vergütung durch das KVG. Ohne schriftliche und datierte ärztliche Verordnung kann keine Sitzung von der Grundversicherung übernommen werden.
Die Verordnung nennt die Diagnose, das Therapieziel und in der Regel eine Richtzahl an Sitzungen. Die Patientin wählt anschliessend frei eine anerkannte Ergotherapeutin, sofern diese zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Versicherung zugelassen ist. Die Leistung muss den gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Ziel ist nicht der Komfort, sondern die Wiederherstellung einer durch Krankheit oder Unfall beeinträchtigten Funktion.
Verordnungsbedingungen und anerkannte Therapieperson
Damit Ergotherapie von der Grundversicherung vergütet wird, müssen drei Bedingungen zusammenkommen. Erstens eine Verordnung einer berechtigten Ärztin, die die Behandlung medizinisch begründet. Zweitens eine Ergotherapeutin mit Bewilligung zur Abrechnung zulasten des KVG. Drittens konkrete, messbare Ziele wie die Wiedererlangung des Bewegungsumfangs oder der Fähigkeit, Alltagsgegenstände zu greifen.
Die Rolle der Erstabklärung In der ersten Sitzung erstellt die Therapieperson einen funktionellen Befund. Sie dokumentiert den Ausgangszustand, legt Ziele fest und plant die Massnahmen: Mobilisation, sensible Rehabilitation, Anfertigung von Schienen oder Wiedertraining von Handgriffen. Dieser Befund rechtfertigt den weiteren Behandlungsverlauf gegenüber dem Versicherer. Stagniert der Verlauf oder sind die Ziele erreicht, gilt die Fortsetzung der Sitzungen im Sinne des Gesetzes nicht mehr als zweckmässig.
Wie viele Sitzungen übernimmt die Grundversicherung?
Die Ergotherapie-Verordnung deckt eine Serie von Sitzungen ab, die der Arzt für einen bestimmten Zeitraum als nötig erachtet. Läuft diese Serie aus und muss die Behandlung weitergeführt werden, stellt der Arzt eine neue Verordnung aus, gestützt auf einen Zwischenbefund. Das KVG legt keine feste, allgemeingültige Obergrenze fest: Es verlangt, dass jede Verlängerung medizinisch begründet und mit Blick auf das Funktionsziel wirksam bleibt.
Ab einer gewissen Dauer der durchgehenden Behandlung kann der Versicherer einen ausführlicheren Bericht oder die Beurteilung seines Vertrauensarztes verlangen, um die Fortsetzung der Kostenübernahme zu prüfen. Das ist ein normales Verfahren zur Überprüfung der Zweckmässigkeit. Für die Patientin ist entscheidend, den Kontakt zur verordnenden Ärztin zu halten, die die Erneuerung der Sitzungen anhand der beobachteten Fortschritte an der Handfunktion steuert.
Das Zusammenspiel mit Ihrer Franchise und dem Selbstbehalt
Wie jede Leistung der Grundversicherung läuft auch die Ergotherapie über Ihre Kostenbeteiligung. Solange Sie Ihre gewählte Jahresfranchise (zwischen 300 und 2500 CHF bei Erwachsenen) nicht erreicht haben, tragen Sie die Kosten der Sitzungen selbst, bis zu diesem Betrag. Darüber hinaus übernimmt der Versicherer die Kosten, vorbehältlich Ihres Selbstbehalts von 10 %, der bei Erwachsenen auf 700 CHF pro Jahr begrenzt ist.
Tiefe oder hohe Franchise: welche Auswirkung? Haben Sie eine tiefe Franchise gewählt, werden Ihre Sitzungen früher im Jahr vergütet, doch Ihre monatliche Prämie ist höher. Eine hohe Franchise bewirkt das Gegenteil: tiefere Prämie, aber grössere Eigenbeteiligung am Anfang. Bei einer geplanten, zeitlich begrenzten Ergotherapie lohnt es sich abzuschätzen, wo Sie bei Beginn der Sitzungsserie mit Ihrer Franchise stehen, um Ihre tatsächliche Belastung einzuschätzen.
Praktische Schritte und gute Reflexe
Bewahren Sie die Verordnung stets auf und reichen Sie die Rechnungen innerhalb der in Ihrer Police genannten Fristen beim Versicherer ein. Prüfen Sie, ob die Ergotherapeutin tatsächlich zur Abrechnung zulasten der Grundversicherung anerkannt ist: Eine nicht zugelassene Therapieperson führt trotz gültiger Verordnung zu einer Ablehnung der Vergütung. Im Zweifel kann Ihre Kasse den Status der Fachperson vor Behandlungsbeginn bestätigen.
Resultiert die Handverletzung aus einem Unfall, greift grundsätzlich die Unfallversicherung (UVG) und nicht das KVG, mit anderen Beteiligungsregeln. Bei Angestellten ist der Unfall über den UVG-Versicherer des Arbeitgebers gedeckt. Klären Sie diesen Punkt von Anfang an: Er bestimmt, welcher Versicherer die Ergotherapie zahlt und nach welchen Regeln zu Franchise und Kostenbeteiligung.
Häufige Fragen
Brauche ich für jede Serie von Ergotherapie-Sitzungen eine Verordnung?
Ja. Jede Sitzungsserie beruht auf einer gültigen ärztlichen Verordnung. Ist die verordnete Serie aufgebraucht und muss die Behandlung weitergehen, stellt Ihre Ärztin eine neue Verordnung aus, gestützt auf einen Verlaufsbefund. Diese erneuerte Verordnung ist die Bedingung für die Fortsetzung der Vergütung durch die Grundversicherung.
Wird Ergotherapie auch bei einer hohen Franchise vergütet?
Ja, doch solange Sie Ihre Jahresfranchise nicht erreicht haben, zahlen Sie die Sitzungen bis zu diesem Betrag selbst. Ist die Franchise erreicht, übernimmt der Versicherer die Kosten, vorbehältlich Ihres Selbstbehalts von 10 % (bei Erwachsenen auf 700 CHF pro Jahr begrenzt). Eine hohe Franchise verschiebt also nur den Zeitpunkt der Vergütung.
Was gilt, wenn meine Handverletzung durch einen Unfall entstand?
Bei einem Unfall deckt in der Regel die Unfallversicherung (UVG) die Ergotherapie und nicht das KVG. Bei Angestellten fällt der Unfall unter den UVG-Versicherer des Arbeitgebers, mit eigenen Beteiligungsregeln. Klären Sie die Ursache der Verletzung von Beginn an mit Ärztin und Versicherer, um zu wissen, wer die Behandlung übernimmt.