Die Franchise ist der einfachste Hebel, um die KVG-Prämie ohne Kassenwechsel anzupassen. Sie folgt jedoch verordneten Stufen und einem Kostenbeteiligungs-Mechanismus, den man vor der Entscheidung verstehen sollte.
Die Franchisestufen für Erwachsene
Für Erwachsene reicht die Jahresfranchise der Grundversicherung von 300 bis 2500 Franken, in verordneten Stufen: 300, 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken. Je höher die Franchise, desto tiefer die Monatsprämie.
Für Kinder gelten eigene Stufen und eine Mindestfranchise von null. Die genauen Prämien je Franchise werden pro Kanton auf eigenen Seiten ausgewiesen, gestützt auf offizielle Daten.
Franchise und Selbstbehalt: zwei Beteiligungen
Die Franchise
Der Betrag an Behandlungskosten, den Sie jährlich selbst tragen, bevor die Kasse einspringt.
Der Selbstbehalt
Über der Franchise beteiligt sich die versicherte Person zusätzlich mit 10 % der Kosten, begrenzt durch einen verordneten Höchstbetrag — 700 Franken für Erwachsene. Darüber übernimmt die Kasse alles (ausgenommen besondere Beiträge wie der Spitalbeitrag).
Wann und wie die Franchise wechseln
Der Franchisewechsel wirkt in der Regel auf den 1. Januar. Der Antrag muss innert der von der Kasse im Herbst gesetzten Fristen eingehen. Erhöhung und Senkung folgen nicht immer denselben internen Terminen: bei der Kasse nachfragen.
Eine hohe Franchise lohnt nur bei moderaten Jahreskosten; sonst wird die tiefere Prämie durch die Kostenbeteiligung aufgehoben.
Häufige Fragen
Welche Franchisestufen gibt es für Erwachsene?
300, 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken, durch Bundesverordnung festgelegt.
Wie hoch ist der maximale Selbstbehalt?
10 % über der Franchise, begrenzt auf 700 Franken pro Jahr für Erwachsene.
Wann wirkt der Franchisewechsel?
In der Regel auf den 1. Januar, nach den Fristen der Kasse.