Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 8. September 2026 · 3 Min. Lesezeit

Jeder Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz (Schweizer oder Ausländer an einer Schweizer Hochschule) unterliegt der KVG-Versicherungspflicht. Die Erwachsenenprämien können bei einem Studienbudget erheblich sein — aber mehrere Mechanismen erlauben eine substanzielle Reduktion.
Versicherungspflicht für Studierende
Alle Schweizer Einwohner, auch Studierende (Schweizer oder im Ausland domizilierte, die in der Schweiz studieren), unterliegen der KVG-Versicherungspflicht (KVG Art. 3). Es gibt keinen besonderen Studierendenstatus in der KVG.
Ausnahme: Ausländische Studierende mit Wohnsitz im Ausland, die für ein Austauschsemester kommen, können je nach Situation und bilateralen Verträgen eine Befreiung beantragen, wenn sie gleichwertige Deckung im Heimatland nachweisen.
Kantonale Verbilligungen: oft zugänglich für Studierende
Studierende ohne oder mit geringem Einkommen sind oft für kantonale Prämienverbilligungen (KVG Art. 65) anspruchsberechtigt. Diese können in gewissen Kantonen einen erheblichen Teil oder die gesamte Monatsprämie decken.
Die Bedingungen variieren je nach Kanton. Informieren Sie sich beim zuständigen kantonalen Dienst zu Beginn Ihres Studiums.
Optimale Franchise für gesunde Studierende
Für Studierende zwischen 18 und 25 Jahren in guter Gesundheit: Franchise 2500 CHF kombiniert mit einem alternativen Modell (Telmed oder Hausarzt) ist oft die günstigste Kombination.
Beispielrechnung: Franchise 300 CHF, Standardmodell = Prämie ca. 350 CHF/Monat. Franchise 2500 CHF, Telmed-Modell = Prämie ca. 200–230 CHF/Monat. Bei Jahreskosten unter 1200 CHF (jährliche Prämienersparnis) lohnt sich die hohe Franchise.
Ausländische Studierende in der Schweiz
Wenn Sie aus dem Ausland kommen, in der Schweiz studieren und Wohnsitz in der Schweiz begründen, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der KVG anmelden. Rückwirkung gilt bei Anmeldung innerhalb dieser Frist.
Bleiben Sie offiziell im Ausland domiziliert (vorübergehender Aufenthalt für kürzere Ausbildung), prüfen Sie, ob eine Befreiung möglich ist.
Krankenversicherung an Hochschulen
Gewisse Hochschulen haben Partnerschaften mit KVG-Kassen oder bieten Beratung zu günstigen Angeboten. Es handelt sich um Standard-KVG-Verträge — es gibt keinen Studierendentarif in der KVG.
Nutzen Sie Beratungsangebote Ihrer Hochschule, um Angebote zu vergleichen und Verbilligungsansprüche in Ihrem Studienkanton zu ermitteln.
Häufige Fragen
Kann ich in der Schweiz über die Versicherung meiner Eltern abgedeckt sein?
Nein. In der Schweiz muss jede wohnhafte Person ab 18 Jahren eine eigene KVG-Deckung haben. Es gibt keine Familienpolice in der KVG.
Ich absolviere ein 6-monatiges Austauschsemester in der Schweiz — muss ich mich bei der KVG anmelden?
Das hängt von Ihrem offiziellen Wohnsitz ab. Begründen Sie für die Dauer des Austauschs Wohnsitz in der Schweiz, gilt KVG-Pflicht. Bleiben Sie offiziell im Ausland domiziliert, kann eine Befreiung möglich sein.
Gelten kantonale Verbilligungen, wenn meine Eltern ein hohes Einkommen haben?
In den meisten Kantonen werden Verbilligungen auf Basis Ihres persönlichen Einkommens berechnet — nicht des Einkommens Ihrer Eltern. Ein Studierender ohne eigenes Einkommen kann anspruchsberechtigt sein.