Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 14. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit

Vor dem 18. Geburtstag waren Sie über die Eltern oder mit Kindertarifen versichert. Mit 18 wechseln Sie in den Erwachsenentarif und müssen Ihre eigene KVG-Mitgliedschaft aktiv gestalten. Das ist auch der ideale Moment zur Optimierung: Kasse, Franchise, Modell und kantonale Verbilligungen.
Was sich mit 18 Jahren ändert
Mit 18 Jahren wechselt Ihre KVG-Prämie auf den Erwachsenentarif (ab 18 Jahren). Erwachsenenprämien sind deutlich höher als Kinderprämien — der Wechsel erfolgt abrupt per 1. Januar des 18. Geburtstagsjahres.
Ihre aktuelle Kasse deckt Sie automatisch weiter, aber zum Erwachsenentarif. Prüfen Sie, ob sie in Ihrer Region noch wettbewerbsfähig ist.
Sollte man mit 18 Jahren die Kasse wechseln?
Nicht zwingend, aber es lohnt sich zu vergleichen. Die Prämien unterscheiden sich je nach Kasse erheblich. Wenn Sie für Ausbildung oder Arbeit den Kanton wechseln, kann ein Kassenwechsel für günstigere Regionaltarife sinnvoll sein.
Die richtige Franchise wählen
Mit 18 Jahren und guter Gesundheit ist eine hohe Franchise (1500–2500 CHF) in Kombination mit einem alternativen Modell oft die günstigste Kombination.
Die Prämienersparnis mit einer hohen Franchise kann 1000 CHF/Jahr übersteigen — mehr als der Wert der Franchise selbst, solange Sie gesund bleiben.
Alternatives Modell: Hausarzt oder Telmed
Mit 18 Jahren sind das Telmed-Modell (Anruf vor Arztbesuch) oder das Hausarztmodell empfehlenswert. Diese Modelle reduzieren die Prämie um 10–25 %, ohne die gedeckten Leistungen zu reduzieren.
Das Standardmodell (freie Arztwahl ohne Gatekeeper) ist das teuerste. Mit 18 Jahren in guter Gesundheit ist die Gatekeeper-Einschränkung kaum ein Nachteil.
Kantonale Verbilligungen: oft vergessen
Wenn Sie wenig verdienen (Student, Lehrling, Ersteinstieg mit geringem Lohn), haben Sie möglicherweise Anspruch auf kantonale Prämienverbilligungen (KVG Art. 65). Diese werden direkt an Ihre Kasse ausbezahlt.
Die Bedingungen variieren je nach Kanton. Informieren Sie sich ab Ihrem 18. Geburtstag bei der zuständigen kantonalen Stelle.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Erwachsenentarif?
Ab dem 1. Januar des 18. Geburtstagsjahres. Beispiel: geboren Juni 2007 → Erwachsenenprämie ab 1. Januar 2025, auch wenn der Geburtstag im Juni ist.
Kann ich in der bisherigen Kasse bleiben?
Ja. Ihre Kasse deckt Sie automatisch weiter zum Erwachsenentarif. Kein Handlungszwang — aber ein guter Zeitpunkt zum Vergleich.
Ich bin Student ohne Einkommen — habe ich Anspruch auf Verbilligungen?
Wahrscheinlich ja. Studierende ohne oder mit geringem Einkommen sind in der Regel für kantonale Verbilligungen anspruchsberechtigt. Erkundigen Sie sich beim zuständigen kantonalen Amt.