Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 24. Dezember 2026 · 3 Min. Lesezeit

Chronische Krankheiten machen einen grossen Teil der Gesundheitsausgaben in der Schweiz aus. Die richtige KVG- und VVG-Struktur senkt die jährliche Eigenbelastung bei guter Versorgungsqualität.
KVG-Deckung bei chronischen Krankheiten
KVG deckt ohne Zeitlimit alle medizinisch notwendigen Behandlungen für chronische Krankheiten: regelmässige Konsultationen (Hausarzt, Spezialisten), Medikamente auf der Spezialitätenliste (SL), Untersuchungen, Physiotherapie mit ärztlicher Verordnung, Hospitalisierungen.
Kein jährliches KVG-Erstattungsmaximum für chronische Krankheiten. Alle notwendigen Behandlungen für die Dauer der Krankheit gedeckt — grosser Vorteil des Schweizer Systems.
KVG-Franchise bei chronischen Krankheiten: 300 CHF wählen
Für Personen mit regelmässige Kosten verursachender chronischer Erkrankung: tiefe Franchise (300 CHF) fast immer wirtschaftlich vorteilhafter. Franchise schnell erreicht, danach 90 % Erstattung (10 % Kostenbeteiligung bis 700 CHF/Jahr).
Berechnung: Franchise 300 CHF + max. Kostenbeteiligung 700 CHF = max. jährliche Eigenleistung 1 000 CHF (ohne Prämie). Mit Franchise 2 500 CHF: 2 500 CHF + Kostenbeteiligung. Höhere Prämie der 300-CHF-Franchise amortisiert sich ab regelmässig über 1 000–1 500 CHF/Jahr liegende Behandlungskosten.
Alternativmodell bei chronischen Krankheiten
Mit Stammarzt oder Spezialist für chronische Erkrankung: Hausarzt- oder HMO-Modell kann sinnvoll sein. 10–20 % Prämienrabatt bei Pflicht zur Konsultation dieses Arztes. Wenn ohnehin immer gleicher Arzt: Modell ändert nichts an der Praxis, senkt aber die Prämie.
Bei direkten Spezialistenkonsultationen ohne Hausarzt: Standardmodell (freie Arztwahl) besser geeignet.
Chronische Medikamente und KVG: Spezialitätenliste
KVG erstattet Medikamente auf der Spezialitätenliste (SL) zum BAG-Festpreis. Kein jährliches Erstattungsmaximum — wichtiger Schutz bei teuren Dauertherapien.
Medikament nicht auf SL: individueller Erstattungsentscheid möglich (Art. 71a KVV), besonders bei seltenen Erkrankungen oder innovativen Therapien. Arzt kann Antrag bei Kasse stellen.
VVG und chronische Krankheiten: sinnvolle Ergänzungen
Sinnvolle VVG bei chronischen Erkrankungen: (1) ambulante VVG mit Physiotherapie- und Komplementärmedizindeckung; (2) Medikamenten-VVG (Erstattung Nicht-SL-Medikamente).
Achtung: VVG NACH Diagnose einer chronischen Krankheit kann Vorbehalte für diese Erkrankung enthalten. Falls möglich: VVG vor Diagnose oder kurz danach abschliessen.
Häufige Fragen
Ich habe Typ-2-Diabetes. Erstattelt die KVG meine Teststreifen und meinen Blutzuckermesser?
Ja. Teststreifen und Blutzuckermessgeräte für Diabetes sind im Rahmen der Mittel und Gegenstände (MiGel) KVG-erstattungsfähig — je nach Diabetesform und medizinischen Bedürfnissen. Ihr Endokrinologe oder Hausarzt berät und stellt den Erstattungsantrag.
Meine chronische Erkrankung kostet jährlich CHF 5000 an Behandlungen. Meine Franchise beträgt CHF 2500 — soll ich sie senken?
Ja, sehr wahrscheinlich. Bei CHF 5000 Jahresbehandlungskosten: Franchise CHF 300 + CHF 700 Kostenbeteiligung = CHF 1000 Eigenbeteiligung (ohne Prämie). Mit Franchise CHF 2500: CHF 2500 + CHF 700 = CHF 3200 Eigenbeteiligung. Vergleichen Sie mit dem Rechner für präzise Zahlen.
Wendet mein Versicherer einen Vorbehalt für meine bekannte chronische Erkrankung an?
KVG: nein. KVG ist obligatorisch und darf keine medizinischen Vorbehalte anbringen — alle Erkrankungen, auch vorbestehende, sind gedeckt. VVG: ja, möglich. Neuer VVG-Versicherer kann Vorbehalt für bekannte chronische Erkrankung anbringen bei Kassenwechsel oder neuer VVG.