Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 17. Dezember 2026 · 3 Min. Lesezeit

Mutterschaft hat einen Sonderstatus in der KVG: Mutterschaftsleistungen sind ohne Franchise und Kostenbeteiligung gedeckt. Eine der wenigen Ausnahmen von der KVG-Regelung.
KVG-Mutterschaftsleistungen: ohne Franchise und Kostenbeteiligung
Die KVG erstattet ohne Franchise und Kostenbeteiligung (100 %): (1) Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen (7 vom BAG vorgesehene, mehr bei medizinischer Indikation); (2) Ultraschall (bis zu 2 Routine-Untersuchungen, weitere bei Indikation); (3) Entbindung stationär oder zu Hause; (4) Wochenbett (8 Hebammensitzungen in den 10 Wochen nach der Geburt, 3 Stillberatungen).
Diese Franchise-/Kostenbeteiligungsbefreiung gilt nur für direkt mit Schwangerschaft und Entbindung verbundene Leistungen. Andere Behandlungen während der Schwangerschaft: normale KVG-Regeln.
Rolle der Hebamme: KVG-erstattungsfähig
Hebamme ist anerkannter KVG-Leistungserbringer. Erstattet: pränatale Hebammenkonsultationen, Geburtsbegleitung zu Hause, Wochenbettbetreuung zu Hause (8 Sitzungen in 10 Wochen), Stillberatungen (3 Sitzungen).
Hausgeburt oder Geburtshaus mit Hebamme: KVG erstattet. Hausgeburt ist gesetzliches Recht in der Schweiz.
Spitalentbindung: KVG in allgemeiner Abteilung
Spitalentbindung: KVG deckt allgemeine Abteilung (2–4-Bettzimmer). Abgedeckt: Gynäkologe, Anästhesist (bei Eingriff), Operationssaal (bei Kaiserschnitt), Pflegepersonal, Spital.
Einzelzimmer oder freie Gynäkologenwal: VVG nötig. KVG allein deckt nur allgemeine Abteilung.
Neugeborenenversorgung durch KVG
Pädiatrische Neugeborenenversorgung: KVG des Kindes (nach Einschreibung innert 3 Monaten, rückwirkend). Neonatologische Komplikationen: KVG des Kindes, ohne Limite.
Kind so schnell wie möglich einschreiben — Deckung ab Geburtsdatum rückwirkend.
VVG und Mutterschaft: zusätzliche Deckung
Ambulante VVG ergänzt: Geburtsvorbereitungskurse über KVG-Grenzen hinaus, Babymassage, postnatale Beckenbodentherapie, zusätzliche Hebammensitzungen.
Spital-VVG ermöglicht Halbprivat-/Privatzimmer mit freier Gynäkologenwal.
Häufige Fragen
Muss ich Franchise für meine Spitalentbindung zahlen?
Nein. Direkt mit der Entbindung verbundene Leistungen sind von Franchise und Kostenbeteiligung befreit. Die Entbindung selbst kostet nichts. Nicht mutterschaftsbezogene Spitalleistungen: normale Franchise.
Ich möchte im Geburtshaus entbinden. Zahlt die KVG?
Ja. KVG erstattet Entbindung im anerkannten Geburtshaus. Hebamme rechnet direkt mit KVG ab.
Mein Kind kam zu früh und braucht neonatologische Intensivpflege. Wer zahlt?
Neonatologische Pflege: KVG des Kindes. Kind so schnell wie möglich einschreiben — rückwirkende Deckung ab Geburtsdatum bei Einschreibung innert 3 Monaten.