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Empfohlene Impfungen: Was die KVG-Grundversicherung zahlt

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 25. November 2027 · 4 Min. Lesezeit

Empfohlene Impfungen: Was die KVG-Grundversicherung zahlt
Foto © Mennonite Church USA Archives · No restrictions · Wikimedia Commons

Wenn eine Familie ihre Impfungen für das Jahr plant, stellt sich immer dieselbe Frage: Welche werden von der obligatorischen Grundversicherung übernommen? Zwischen der saisonalen Grippe, der HPV-Impfung für Jugendliche und den Auffrischungen der Erwachsenen gelten im KVG präzise Regeln. Prävention ist nicht immer von Franchise und Selbstbehalt befreit. Dieser Artikel begleitet den konkreten Fall der Familie Berset, um Übernommenes von Selbstgetragenem zu unterscheiden.

Der Fall Familie Berset: vier Profile, vier Fragen

Die Familie Berset besteht aus zwei Elternteilen, einer 14-jährigen Tochter und einem 8-jährigen Kind. Vor dem Winter möchten sich die Eltern gegen die Grippe impfen lassen. Die Tochter fällt in die Altersgruppe für die HPV-Impfung, und die Eltern fragen sich, ob die Auffrischungen (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten) des Kindes gedeckt sind. Ihre zentrale Frage ist einfach: Was zahlt die Grundversicherung, und was müssen sie selbst tragen?

Dieser Fall steht für eine häufige Realität. Das KVG übernimmt nicht «alle Impfungen» einheitlich: Die Kostenübernahme hängt von der Impfung, vom Alter, von der medizinischen Indikation und vom Rahmen der Durchführung ab. Wer diese Kriterien versteht, kann die Kosten abschätzen. ### Warum die Profile unterscheiden. Für jedes Familienmitglied gelten andere Regeln, weshalb eine pauschale Antwort irreführend wäre.

Empfohlene Impfungen: Was die KVG-Grundversicherung zahlt

Welche Impfungen die Grundversicherung übernimmt

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt Impfungen, die im Schweizerischen Impfplan aufgeführt sind, sofern eine anerkannte Indikation vorliegt. Die Auffrischungen des Kindes (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung) fallen darunter, ebenso die HPV-Impfung Jugendlicher im Rahmen der kantonalen Programme. Die Grippeimpfung wird für Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko übernommen, gemäss den offiziellen Empfehlungen.

Die Logik ist medizinisch, nicht kommerziell: Eine Impfung wird übernommen, weil sie zu den anerkannten Leistungen zählt, nicht weil sie gewünscht wird. ### Die Rolle der kantonalen Programme. Beim HPV organisieren viele Kantone eigene Programme, die den Zugang und die Kostenübernahme erleichtern. Die Familie Berset sollte sich daher für die Tochter beim kantonalen Programm erkundigen, da die Zugangsmodalitäten vom üblichen Weg über die Hausärztin abweichen können.

Wie Franchise und Selbstbehalt bei der Prävention gelten

Hier irren sich viele Familien. Selbst wenn eine Impfung von der Grundversicherung übernommen wird, ist sie für die versicherte Person nicht zwingend kostenlos. Übernommene Leistungen laufen zuerst über die gewählte Jahresfranchise, danach über den Selbstbehalt. Ist die Franchise noch nicht erreicht, wird die erstattungsfähige Impfung der versicherten Person bis zu diesem Betrag verrechnet; darüber hinaus gilt der Selbstbehalt von 10 %, begrenzt auf 700 CHF pro Jahr für Erwachsene und 350 CHF für Kinder.

Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen. Bestimmte Präventionsmassnahmen im Rahmen spezifischer Programme können von der Franchise oder sogar vom Selbstbehalt befreit sein. ### Im Einzelfall prüfen. Für die Eltern Berset unterliegt die Grippeimpfung also der Franchise und dem Selbstbehalt, falls sie ihre Franchise nicht erreicht haben, während ein kantonales HPV-Programm günstigeren Regeln folgen kann. Diese Nuance ist für das Familienbudget entscheidend.

Übernommene Prävention oder Leistung zu Ihren Lasten

Nicht jede Präventionsmassnahme fällt unter die Grundversicherung. Die Grippeimpfung einer Person ohne Risikofaktor, aus persönlichem Komfort gewünscht, oder bestimmte Reiseimpfungen (etwa für exotische Ferien) zählen in der Regel nicht zu den Pflichtleistungen. In diesen Fällen trägt die versicherte Person die Kosten vollständig selbst, unabhängig von Franchise und Selbstbehalt.

Diese Unterscheidung schützt das Gleichgewicht des Systems: Die obligatorische Versicherung deckt Prävention mit anerkanntem medizinischem Wert, nicht Leistungen aus Bequemlichkeit. ### Der Nutzen einer Zusatzversicherung. Für Reiseimpfungen oder Leistungen ausserhalb des KVG kann manchmal eine VVG-Zusatzversicherung greifen, je nach abgeschlossenem Vertrag. Die Familie Berset, die keine besondere Reise plant, benötigt diese Deckung dieses Jahr nicht, doch der Reflex, den Vertrag zu prüfen, bleibt sinnvoll.

Das konkrete Vorgehen für eine Familie

Stellen Sie vor jeder Impfung der Praxis drei Fragen: Gehört die Impfung zu den Leistungen der Grundversicherung, fällt sie unter ein kantonales Programm, und wie steht es um Ihre Jahresfranchise? Diese Antworten bestimmen den Selbstbehalt. Fragen Sie stets nach, ob eine Franchisebefreiung gilt, insbesondere bei organisierten Präventionsprogrammen.

Bewahren Sie die Belege auf und prüfen Sie die Abrechnung Ihrer Krankenkasse. ### Vorausschauen statt erleiden. Ist Ihre Franchise hoch und sind mehrere Leistungen im Jahr geplant, kann das Bündeln erstattungsfähiger Behandlungen beeinflussen, ab wann der Selbstbehalt greift. Die Familie Berset erhielt schliesslich Klarheit: Die Auffrischungen des Kindes und das HPV der Tochter sind gedeckt, die Grippe der Eltern hängt von ihrer Franchisesituation und einem allfälligen Risikofaktor ab.

Häufige Fragen

Ist die Grippeimpfung mit der Grundversicherung gratis?

Nicht automatisch. Die Grippeimpfung wird vom KVG für Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko übernommen. «Übernommen» bedeutet aber nicht «gratis»: Die Leistung läuft zuerst über Ihre Jahresfranchise, danach über den Selbstbehalt von 10 %. Haben Sie Ihre Franchise nicht erreicht, werden Ihnen die Kosten bis zu diesem Betrag verrechnet.

Wird die HPV-Impfung meiner Tochter übernommen?

Ja, die HPV-Impfung ist von der Grundversicherung für die betroffenen Altersgruppen anerkannt. Viele Kantone organisieren zusätzlich spezifische Programme, die den Zugang erleichtern und günstige Übernahmebedingungen vorsehen können, teils ohne Franchise. Erkundigen Sie sich beim kantonalen Programm Ihres Wohnorts nach den genauen Modalitäten.

Warum hat mich meine übernommene Impfung trotzdem etwas gekostet?

Weil auch übernommene Prävention nicht von der Kostenbeteiligung befreit ist. Solange Ihre Jahresfranchise nicht erreicht ist, wird Ihnen jede erstattungsfähige Leistung verrechnet. Ist die Franchise überschritten, zahlen Sie den Selbstbehalt von 10 %, begrenzt auf 700 CHF pro Jahr für Erwachsene. Nur bestimmte organisierte Präventionsprogramme können eine Befreiung vorsehen.

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