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KVG-vergütete Medikamente: Spezialitätenliste, Generika und ausserhalb der SL

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 1. Dezember 2026 · 3 Min. Lesezeit

KVG-vergütete Medikamente: Spezialitätenliste, Generika und ausserhalb der SL
Foto © Tony Webster · CC BY 2.0 · Wikimedia Commons

In der Schweiz vergütet die KVG nicht alle Medikamente — nur jene auf der Spezialitätenliste (SL), die vom BAG regelmässig aktualisiert wird. Das System zu verstehen hilft, nicht vergütete Kosten zu antizipieren und die Behandlung zu optimieren.

Die Spezialitätenliste (SL): der Katalog vergüteter Medikamente

Die SL ist die offizielle Liste KVG-vergüteter Medikamente. Voraussetzungen: Swissmedic-Zulassung, Wirksamkeit/Zweckmässigkeit/Wirtschaftlichkeit (WZW) und angemessener Preis.

Die SL wird vom BAG publiziert und aktualisiert. Sie enthält für jedes Medikament: maximalen Vergütungspreis, Einschränkungen (Limitatio) und ob ein Generikum verfügbar ist.

KVG-vergütete Medikamente: Spezialitätenliste, Generika und ausserhalb der SL

Generika: Substitutionsanreiz

Die KVG fördert aktiv Generika (günstigere Kopien abgelaufener Originalpräparate). Wenn Sie das Original wählen, obwohl ein Generikum verfügbar ist, zahlen Sie die Preisdifferenz plus einen erhöhten Selbstbehalt.

Differenzieller Selbstbehalt: 20 % des Originalpreises bei Generikum-Ablehnung (statt 10 %). Der Arzt kann 'Substitution verboten' vermerken — dann wird das Original ohne Aufschlag vergütet.

Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste

Nicht-SL-Medikamente werden grundsätzlich nicht vergütet. Ausnahmen: (1) provisorische Swissmedic-Zulassung für innovative Behandlungen/Seltene Krankheiten; (2) Off-label-Einsatz — auf ärztlichen Antrag kann ausnahmsweise vergütet werden.

Vor dem Kauf eines Nicht-SL-Medikaments: Kasse kontaktieren. Ein ärztlicher Gesuch um ausnahmsweise Kostenvergütung kann eingereicht werden.

Selbstbehalt auf Medikamente

SL-Medikamente unterliegen Franchise und Selbstbehalt (10 %). Maximaler Selbstbehalt: CHF 700/Jahr (Erwachsene), CHF 350 (Kinder). Nach Erreichen der Obergrenze: 100 % SL-Vergütung bis Jahresende.

Sehr teure Medikamente (Onkologie, seltene Krankheiten) können mit Limitatio-Bedingungen auf der SL stehen — der Arzt muss die Verordnung begründen.

Wie prüfen, ob ein Medikament vergütet wird

SL-Status prüfen: BAG-Website (Arzneimittelkompendium oder SL-Suchtool). Ihr Apotheker kann sofort Auskunft geben.

Bei ambulanter VVG: kann nicht-SL-Medikamente oder Selbstbehalt teilweise decken. Prüfen Sie Ihre VVG-Bedingungen.

Häufige Fragen

Mein Arzt hat ein Nicht-SL-Medikament verschrieben. Was tun?

Vor dem Kauf die Kasse kontaktieren für allfällige ausnahmsweise Kostenübernahme. Der Arzt kann mit Begründung ein Gesuch einreichen. Ohne Voranmeldung zahlen Sie selbst.

Kann ich immer das Original statt des Generikums verlangen?

Ja, aber ohne Arzt-Vermerk 'Substitution verboten' zahlen Sie die Originalpreisdifferenz plus 20 % Selbstbehalt statt 10 %. Der Apotheker informiert über Preisunterschied vor dem Kauf.

Werden im Ausland gekaufte Medikamente durch die KVG vergütet?

Grundsätzlich nein. Die KVG vergütet nur in der Schweiz gemäss Schweizer Tarifen gekaufte Medikamente. Ausnahme: Notfallmedikamente im Ausland können teilweise vergütet werden.

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